NSG Flugplatz Hopsten-Dreierwalde ausgewiesen

Das Gebiet „Flugplatz Hopsten-Dreierwalde“, das überwiegend Bestandteil des „Nationalen Naturerbes“ und im Besitz der DBU Naturerbe GmbH ist, soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Naturschutzgebiet „Flugplatz Hopsten-Dreierwalde“ wird ausgewiesen. Foto: Tillmann, DBU Naturerbe GmbH

Rheine

Dreierwalde. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, das im Kreis Steinfurt liegende Gebiet „Flugplatz Hopsten-Dreierwalde“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das Gebiet „Flugplatz Hopsten-Dreierwalde“ ist ein etwa 206 Hektar großer Teilbereich des ehemaligen militärischen Flugplatzes Hopsten – östlich des Hörsteler Ortsteils Dreierwalde und der Gemeinde Hopsten.

Es zählt zur naturräumlichen Haupteinheit 581 Plantlünner Sandebene der Großlandschaft Westfälisches Tiefland. Vorherrschender Bodentyp ist ein nährstoffarmer Podsol-Gley.

Das Gebiet ist überwiegend Bestandteil des „Nationalen Naturerbes“ und im Besitz der „DBU Naturerbe GmbH“. Es zeichnet sich durch großflächige Grünlandkomplexe unter anderem mit Magerwiesen, durch kleinflächige Waldflächen, überwiegend mit Kiefern- und Eichen-Birkenbeständen bestockt und durch noch vorhandene Gebäude und Zuwegungen aus. Die ehemalige Landebahn wurde entfernt und bildet aktuell einen sandigen, vegetationsarmen Bereich des ehemaligen Flugplatzes, der der Sukzession unterliegt. Insgesamt ist es durch ein vielgestaltiges, in Teilen sehr kleinräumiges Mosaik unterschiedlichster Biotoptypen geprägt.

Das Gebiet liegt in einem Schwerpunktgebiet für Offenlandvogelarten. Die großen mageren Grünlandkomplexe besitzen eine besondere Bedeutung für Wiesenvögel. So befinden sich im Gebiet Brutplätze gefährdeter Vogelarten wie Großer Brachvogel, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel. Es ist ein landesweit bedeutendes Brutgebiet für die Feldlerche. Weitere gefährdete Arten stellen Baumpieper, Gartenrotschwanz, Heidelerche, Neuntöter, Pirol, Kuckuck, Waldschnepfe, Uhu und Rohrweihe dar. Das gesamte Flugplatzareal wird von zahlreichen zum Teil bedrohten Gastvogelarten wie Kornweihe, Sumpfohreule und Raubwürger regelmäßig aufgesucht. Auch als Rastgebiet für Goldregenpfeifer und Kiebitz ist es von großer Bedeutung. Durch seine unterschiedlichen Biotopstrukturen stellt das Gebiet darüber hinaus optimale Habitate für Waldeidechse und Fledermäuse dar.

Wichtige Ziele der Schutzgebietsausweisung sind die Erhaltung und Entwicklung von artenreichem magerem Grünland, von naturnahen Wäldern und offenen bis halboffenen Bereichen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten in einem ansonsten intensiv genutzten Umfeld. Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen nach vorheriger Terminabsprache bis zum 1. September bei der Stadtverwaltung Hörstel, Telefon 05454 / 911160, der Gemeindeverwaltung Hopsten, Telefon 05458 / 932560, sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Steinfurt, Raum 522, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Stadt Hörstel, der Gemeinde Hopsten und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 14. Juli im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Für weitere Informationen steht Jutta Stöppler vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter 02551 / 691495 zur Verfügung.


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