Wahlamt im Rathaus geöffnet

Das Team des Wahlamtes Foto: Stadtpressestelle Rheine

Rheine

Rheine. Am 13. September finden die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl in Rheine statt.

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen etwa 62.000 Wahlberechtigten zu den Kommunalwahlen und rund 11.500 Wahlberechtigten zur Integrationsratswahl in Rheine zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird als Brief mit dem Aufdruck „Achtung. – Wichtige Wahlunterlagen“ versandt.

Wer am 13. September nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich.
Ein Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf der städtischen Homepage www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Kommunalwahl oder > Integrationsratswahl zu finden. Das Formular kann auch bequem über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller auf die Eingabe seiner Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.

Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Wichtig: Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Stimmabgabe im Wahlamt

Das Wahlamt der Stadt Rheine ist geöffnet. Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt der Stadt Rheine befindet sich im Neuen Rathaus im 1. Obergeschoss. Aufgrund der aktuellen Corona-Fälle in Rheine wurden zum Schutze der Wähler und der Mitarbeiter im Wahlamt einige Hygienemaßnahmen getroffen. Neben Desinfektionsmöglichkeiten und einem geräumigen Wartebereich wurden ein geregelter Ein- und Ausgangsbereich sowie Plexiglas-Schutzvorrichtungen errichtet.

Das Innenministerium weist im Übrigen darauf hin, dass die Stimmabgabe mit wähler­eigenem Schreibzeug (Kugelschreiber) erfolgen soll. Das Team des Wahlamtes bittet neben dem Mitbringen eines Kugelschreibers um eine Handdesinfektion beim Eintreten in das Wahlamt, um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und um die Einhaltung des Abstands von eineinhalb Metern.

• Geöffnet hat das Wahlamt montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Am Freitag (28. August) und am Freitag vor der Wahl, 11. September, hat das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Wahlamt am 5. September (Samstag) von 8 bis 14 Uhr. Telefonisch ist es unter der Rufnummer 05971 / 939-244 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.


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