Stadt verschickt Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl

Briefwahl ist ab dem 19. April möglich. Foto: Stadt Rheine

Rheine

Rheine. Am 15. Mai findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Daher werden in der 15. und 16. Kalenderwoche die Wahlbenachrichtigungen den rund 57.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine zugestellt.

 

Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt. Zur Landtagswahl wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wer am 15. Mai nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Einen Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch stellen.

Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheines samt Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf der städtischen Homepage unter www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Landtagswahl zu finden. Das Formular kann auch bequem über den Link www.rheine.de/briefwahl oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden.

Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller auf die Eingabe seiner Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und eventuell eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.

Wichtig: Wer für einen anderen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und / oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.

Stimmabgabe im Wahlamt

Das Wahlamt der Stadt Rheine wird seine Arbeit am 19. April aufnehmen. Bis dahin eingegangene Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen können erst dann bearbeitet und verschickt werden. Diese Verzögerung ist bei der Beantragung zu berücksichtigen. Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden.

Das barrierefreie Wahlamt der Stadt Rheine befindet sich im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt ab dem 19. April von montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Am 29. April (Freitag) und am Freitag vor der Wahl, 13. Mai, ist das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen (23. April und 7. Mai) von 8 bis 13 Uhr. Zudem ist das Wahlamt unter der Nummer 05971 / 939565 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.


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