Rheine. Ganztägige Förderung wird im Jahr 2026 für Kinder im Grundschulalter zum Rechtsanspruch. Für die Grundschulkinder, die 2026 eingeschult werden bedeutet dies, dass sie einen Anspruch auf Betreuung im Umfang von acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen haben.
Dabei wird die Unterrichtszeit angerechnet. Auch in den Ferien besteht der Rechtsanspruch wobei Schließzeiten bis zu vier Wochen im Jahr vorgesehen sind.
Zunächst haben alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dann wird dieser um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass im Schuljahr 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Das Land NRW, welches für ein Ausführungsgesetz verantwortlich ist, hat zuletzt Leitlinien zur Umsetzung des Anspruches veröffentlicht. Es ist unklar, ob es ein Ausführungsgesetz geben wird, dennoch ist es Zeit, sich auf den Weg zu machen.
Die Stadt Rheine richtete bereits im Vorjahr dazu eine Projektgruppe ein, die sich mit den Umsetzungsfaktoren, der multifunktionalen Raumnutzung, der Qualitätsentwicklung sowie der Beteiligung von Schulleitungen, OGS-Leitungen, OGS-Trägern und Kindern auseinandersetzt. Für die Fachberatung Qualitätsdialog Ganztagsbetreuung wurde eine halbe Stelle geschaffen.
Am letzten Dienstag lud die Stadt Rheine nun zu dem Workshop „Ganztagsbetreuung gestalten – mehr als ein Rechtsanspruch“ ein. Angesprochen wurden die Schulleitungen der Grundschulen, OGS-Leitungen bzw. Koordinatoren, Träger des Offenen Ganztags sowie Elternvertreter. Der Workshop ist der Startschuss für eine zukünftige Kooperation ebenso wie zum Austausch und für den Qualitätsdialog. In seinem Grußwort machte Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann dabei deutlich, dass die Umsetzung des Rechtsanspruches sicherlich nicht einfach wird und mit Herausforderungen verbunden ist. Jedoch bietet er eine Entlastung für Familien und ist ein Meilenstein in der Bildungspolitik. Beigeordneter Raimund Gausmann sieht mit der Einführung des Rechtsanspruches die Chance für Schülerinnen und Schüler auf mehr Chancengleichheit, Bildung und Teilhabe.
Die Stadt Rheine als Schulträger hat dabei vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Entsprechende Räumlichkeiten müssen, unter der Berücksichtigung der festgelegten Standards im Schulausschuss, bereitgestellt und ausgestattet werden. Die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches an die Jugendhilfe ist eine gute Basis für langfristige Trägerkooperationen. Die Fachberatung und der Qualitätsdialog werden zukünftig organisiert und weitere Möglichkeiten zur Kommunikation und Beteiligung werden geschaffen. Außerdem gibt Gausmann einen Überblick über die aktuellen und zu erwartenden Zahlen. Zurzeit liegen die OGS-Quoten in den Bereichen Links der Ems bei 47 %, Rechts der Ems bei 47 % und im Südraum bei 40 %. Die individuellen Quoten variieren dabei von Schule zu Schule zwischen 30 % und 80 %. Das Land rechnet bei Einführung des Rechtsanspruches mit einer OGS-Quote von 80 Prozent.
Ilona Ballmann, Schulaufsicht der Grundschulen im Kreis Steinfurt, zeigte dabei die damalige Situation im Jahr 2003 auf. Damals wurden erstmals Betreuungsangebote an Grundschulen geschaffen. Zunächst besuchte nur eine Minderheit der Schüler dieses Angebot, inzwischen jedoch ist die Mehrheit in einer Betreuung angemeldet. Dabei verdeutlichte sie auch, dass die Ganztagsbetreuung einem steten Wandel unterzogen ist. Grundschulen sind mittlerweile Ganztagsgrundschulen. Sie machte Mut zur Umsetzung von kreativen Ideen in Bezug auf die Umsetzung des Rechtsanspruches.
Herr Dr. Frank Meetz forderte in seinem Impulsreferat über Kooperationen und Faktoren für das (Nicht-)Gelingen alle Teilnehmenden zu einem Perspektivwechsel auf und dazu, die Gedanken „auf den Kopf zu stellen“.
Im Anschluss wurden dann in Kleingruppen wichtige Geling- und auch Risikofaktoren zum Thema multifunktionale Raumnutzung und Schule als Lern- und Lebensort zusammengefasst. Zusätzlich zur Zusammenarbeit der Erwachsenen werden innerhalb der Ferienbetreuung auch Kinder beteiligt.
In einem sind sich alle Beteiligten einig: Der Rechtsanspruch ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit, sorgt für Verlässlichkeit und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem ist er eine Chance, um die Schullandschaft (neu) zu gestalten. Es reicht nicht aus nur OGS Plätze zu schaffen, vielmehr sind Kooperationen, Qualitätsdialoge, leitende Konzepte und finanzielle Mittel seitens Land und Bund notwendig, um die Offenen Ganztagsgrundschulen zu stärken, damit Schule zu einem Lern- und Lebensort für die Kinder werden kann.