Anmeldungen für die Grundschule

Alle Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, melden sich telefonisch bei ihrer Wunschgrundschule an und machen einen Anmelde-Termin. Foto: Liesenkötter

Rheine

Rheine. Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren wurden, müssen ab August nächsten Jahres eingeschult werden.

Was müssen die Eltern also tun? Alle Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, melden sich telefonisch bei ihrer Wunschgrundschule an und machen einen Termin für die Anmeldung.

Termine am 5. und 6. November

Mögliche Termine sind der 5. November von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr oder der 6. November in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr. In Ausnahmefällen vergeben einige Schulen Termine zu abweichenden Zeiten. Im Vorfeld wurden alle Eltern schulpflichtiger Erstklässler angeschrieben und der Ablauf sowie eine Liste der Schulen und deren Adressdaten beigefügt. Wichtig ist, dass die Eltern, wenn Sie sich für einen Termin angemeldet haben, das Elternanschreiben, einen Nachweis über den Masernschutz ihres/ihrer Kinder und das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde der Kinder mitnehmen. Und natürlich muss auch das schulpflichtige Kind beim Anmeldetermin dabei sein, da nur so beurteilt werden kann, ob das Kind schulfähig ist.

Sollten Sie zudem Fragen zu einer sonderpädagogischen Förderung haben, wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Rheine unter der Telefonnummer 05971 / 939 241.


Anzeige