Rheine. Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. In der 3., 4. und 5. Kalenderwoche werden den rund 57.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt.
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Zudem können Deutsche, die im Ausland leben, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Rheine wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Rheine, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, der bis zum 2. Februar gestellt werden kann, erforderlich. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare stehen sowohl auf der städtischen Homepage unter www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Bundestagswahl als auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de bereit.
Wer am 23. Februar nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, die Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Ein Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.
Auch online wird die Beantragung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen wieder möglich sein. Ein entsprechendes Formular kann bequem über den Link www.rheine.de/briefwahl oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.
Wichtig ist, dass die roten Wahlbriefe bis spätestens 18 Uhr am Wahltag wieder bei der Stadt Rheine ankommen, damit die Stimmen bei der Briefwahlauszählung Das Wahlamt der Stadt Rheine öffnet ab dem 5. Februar seine Türen.
Ab dann besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich. Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt oder in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.
Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt befindet sich ab dem 5. Februar im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr, am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, von 8 Uhr bis 15 Uhr. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen – am 8. und 15. Februar von 8 Uhr bis 13 Uhr. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren ist, kann bis zum Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.
Telefonisch ist das Wahlamt der Stadt Rheine bereits jetzt unter der Rufnummer 05971 / 939-565 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.