Anmeldung von Osterfeuern

Foto: Stadtpressestelle Rheine

Rheine

Rheine. Die Osterzeit naht und der alte Brauch der Osterfeuer erfreut sich immer noch großer Beliebtheit.

 

Diese müssen beim Ordnungsamt der Stadt Rheine unter 05971 / 939318 bis zum 26. Februar angemeldet werden. Informationen können der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern der Stadt Rheine entnommen werden. Diese befindet sich im Internet unter www.rheine.de in der Rubrik „Rat und Verwaltung“ unter Veröffentlichungen im Ortsrecht.


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