Jakobskreuzkraut

Gefährlich kann Jakobskreuzkraut nur werden, wenn sie in größeren Mengen oder häufiger verzehrt oder als Tee zubereitet und konsumiert wird. Foto: Podszun

Rheine

Rheine. Das Jakobskreuzkraut sorgt derzeit für zahlreiche Nachfragen bei der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine (TBR). Bürgerinnen und Bürger bitten vielfach darum, die gelb blühende Pflanze umgehend zu entfernen. In einzelnen Fällen wurden sogar Veranstaltungen unterbrochen und Bereiche vorsorglich abgesperrt. 

Die Stadt möchte deshalb über die tatsächlichen Risiken informieren und zu einer sachlichen Einordnung beitragen. Nach der aktuellen fachlichen Bewertung besteht für Menschen im Alltag grundsätzlich kein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Jakobskreuzkraut ist keine Pflanze, die gesetzlich beseitigt werden muss. Daher ist eine Entfernung von öffentlichen Grünflächen, Straßenrändern oder Schulgeländen in der Regel nicht erforderlich.

Gefährlich kann die Pflanze für Menschen nur werden, wenn sie in größeren Mengen oder häufiger verzehrt oder beispielsweise als Tee zubereitet und konsumiert wird. Dies gilt im normalen Alltag jedoch als äußerst unwahrscheinlich. Aufgrund ihres sehr bitteren Geschmacks ist nicht davon auszugehen, dass insbesondere Kinder die Pflanze in gesundheitlich relevanten Mengen essen. Wie bei vielen anderen Pflanzen können bei empfindlichen Personen nach intensivem Hautkontakt allergische Hautreaktionen auftreten. Ein solches Risiko besteht jedoch auch bei zahlreichen bekannten Garten- und Zierpflanzen.

Anders ist die Situation bei Weidetieren. Für Pferde, Rinder und andere Weidetiere kann Jakobskreuzkraut giftig sein, wenn sie die Pflanze über das Futter aufnehmen. Deshalb ist sie auf Weiden oder Flächen zur Futtergewinnung unerwünscht. Im frischen Zustand wird sie wegen ihrer Bitterstoffe von den Tieren allerdings meist gemieden.
Die Stadt Rheine nimmt Hinweise aus der Bürgerschaft selbstverständlich ernst und prüft jeden gemeldeten Standort. Nach Einschätzung der zuständigen Fachleute besteht bei den bislang gemeldeten Vorkommen jedoch kein Anlass für eine Bekämpfung oder Beseitigung. Eine pauschale Entfernung der Pflanzen im Stadtgebiet ist daher weder erforderlich noch fachlich geboten. Es ist hier auch darauf zu verweisen, dass das Jakobskreuzkraut eine heimische Blütenpflanze ist, die für viele Insektenarten eine hohe Bedeutung als Nahrungspflanze hat und ein wesentlicher Bestandteil der zu schützenden Arten- und Lebensgemeinschaften ist. Mit der Information möchte die Stadt zu einer sachlichen Bewertung beitragen und unnötige Verunsicherungen vermeiden. Wer sich näher über das Jakobskreuzkraut informieren möchte, findet ausführliche Informationen zum Beispiel beim NABU Nordrhein-Westfalen oder bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.


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