Unerlaubtes Fahren in der Fußgängerzone

Mit Bannern weist die Stadt Rheine auf die geltenden Verkehrsregeln in der Fußgängerzone hin und wirbt für mehr Rücksicht und Sicherheit. Grafik: Stadt Rheine

Rheine

Rheine. Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Emsstraße: Die Stadt Rheine, die Kreispolizeibehörde Steinfurt und das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt starten gemeinsam eine Informationskampagne gegen das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern und E-Scootern. 

Hintergrund ist eine Empfehlung der Unfallkommission, nachdem sich in diesem Bereich wiederholt Unfälle ereignet haben. In der Emsstraße dürfen Fahrräder ausschließlich in der Zeit von 20 bis 9 Uhr fahren. Für E-Scooter gilt dagegen ein uneingeschränktes Fahrverbot. Dennoch stellen Polizei und Ordnungsbehörden bei Kontrollen immer wieder fest, dass diese Regelungen vielen Verkehrsteilnehmenden nicht bekannt sind.

Deshalb werden in den kommenden Tagen an den wichtigsten Zugängen zur Emsstraße großformatige Hinweisschilder und Banner aufgestellt. Sie informieren gut sichtbar über die geltenden Regelungen.

Begleitet wird die Informationskampagne von verstärkten Kontrollen des Bezirksdienstes der Polizei. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden konsequent geahndet.

Die Stadt Rheine und die Polizei weisen darauf hin, dass Fußgängerzonen in erster Linie dem sicheren Aufenthalt und der Fortbewegung von Fußgängerinnen und Fußgängern dienen.
Für E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben Verkehrsflächen wie für den Radverkehr. Sie dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder – wenn diese nicht vorhanden sind – auf der Fahrbahn genutzt werden. Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist dagegen nicht erlaubt.

Geltende Regeln für E-Tretroller im Überblick:

  • Verkehrsflächen: E-Tretroller müssen grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind für die Roller tabu.
  • Altersgrenze: Das Mindestalter für die Nutzung von E-Tretrollern im Straßenverkehr liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Personenmitnahme: Die Fahrzeuge sind bauartbedingt nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme einer zweiten Person – auch von Kindern – ist untersagt.
  • Alkoholgrenzwerte: Für Fahrer von E-Tretrollern gelten dieselben strengen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt eine absolute Null-Promille-Grenze.

 


Anzeige