Rheine führt Hundebestandsaufnahme durch

Rheine

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Rheine eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Zimmer 326 oder 328, Telefon 05971 / 939-302, oder -304) angemeldet werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten Hund 64,80 Euro, für den zweiten Hund 84 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 103,20 Euro. Für gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Rheine gelten gesonderte Steuersätze. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass eine nicht unerhebliche Zahl der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet ist. Daher ist im Interesse der ehrlichen Hundesteuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger eine solche Hundebestandsaufnahme notwendig geworden.

Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zusätzlich können in Einzelfällen Bußgelder bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Daher wird jedem Hundehalter empfohlen, die Anmeldungen schnellstmöglich nachzuholen.


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