Rheine. Auch viele Nichtmitglieder waren zu der Veranstaltung der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus ins Hotel Johanning gekommen. Denn die Behindertenbeauftragte des Landes NRW, Elisabeth Veldhues, war zu Gast.
Diese stellte zunächst ihren Aufgabenbereich vor: Die Landesbehindertenbeauftragte hat eine beratende Funktion bei Gesetzesvorhaben der Landesregierung. Um diese wahrnehmen zu können, sucht sie den Austausch und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Behindertenpolitik. Sie entwickelt Vorschläge zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft und bemüht sich um Information der Öffentlichkeit. „Wichtig ist für mich, den Dialog mit Betroffenen und ihren Familien zu suchen. Ich habe gelernt, dass die Vernetzung und der fachliche Austausch von Professionalität und Betroffenen oder Selbsthilfe – und zwar auf Augenhöhe – ein Garant für gute Lösungen sind (...).“ Ein besonderes Anliegen sei ihr der Bereich Arbeit. Geprüft werden müsse zum Beispiel, ob Änderungen im SGB II erforderlich seien.
Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse seien für viele Langzeitarbeitslose oft der Wiedereinstieg ins Berufsleben gewesen. „Leider sind diese Mittel seit 2010 kontinuierlich reduziert worden“, bedauerte sie. Daneben müssten die Mittel der Ausgleichsabgabe zukünftig verstärkt für Integrationsunternehmen und -projekte eingesetzt werden. Bei allen Schulabgängern mit Förderbedarf müsste – mindestens ein Jahr vor dem Schulabschluss – eine individualisierte und auf die besonderen Bedarfe abgestimmte Potenzialanalyse sowie eine praktische Überprüfung der Fähigkeiten und Stärken in geeigneten Berufsfeldern vorgenommen werden. „Wir müssen den Automatismus durchbrechen und jungen Menschen helfen, verlässliche Alternativen zur Beschäftigung in einer beschützten Werkstatt zu finden“, sagte die Behindertenbeauftragte.
Auch der Bereich der Integrationshelfer an Schulen müsste neu strukturiert werden. Sie plädiere dafür, dass nicht jeder Schüler einen persönlichen Integrationshelfer habe müsste. „Wir müssen zu einer Poollösung kommen!“, so Veldhues. Das bedeute, dass die Integrationshelfer den Schulen zugeordnet und unterstellt werden müssten. So werde eine bessere und verlässlichere Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung möglich.
