Hundebestandsaufnahme der Stadt

Die Stadt überprüft, ob alle Hundebesitzer ihre Tiere angemeldet haben.Foto: pixabay

Steinfurt

Steinfurt. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Kreisstadt Steinfurt eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung im Rathaus (Zimmer 134/135, Telefon 02552 / 925-134 oder -135) angemeldet werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 96 Euro für einen Hund. Die Steuersätze für mehrere oder gefährliche Hunde sind unter www.steinfurt.de zu finden. Leider musste in der zurückliegenden Zeit immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.

Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass bis zu 15 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Steinfurt ab dem 14. Mai durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Geldbeträge vor Ort erhoben. Wird niemand angetroffen, so wird eine entsprechende Information zur Hundesteuer und deren Anmeldepflicht hinterlassen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.


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