Kreis hebt Schonzeiten zum Wohle des Waldes auf

Zum Schutz der Aufforstung müssen mehr Rehe der Wildbahn entnommen werden. Aber auch zur Vermeidung von Wildunfällen soll an Unfallschwerpunkten – wie hier auf der Appelchaussee bei Borghorst – das Rehwild vermehrt bejagt werden. Foto: privat

Steinfurt

Kreis Steinfurt. Die zwei vergangenen sehr heißen und trockenen Sommer habenzu schweren Waldschäden geführt. Nach nötigen Rodungen muss nun aufgeforstet werden. Eine junge Aufforstung hat allerdings gegen Rehwild keine Chance – zu lecker sind die frischen Triebe an den Setzlingen. Eine weitere Maßnahme zum Schutz der Forste ist daher nun die stärkere Bejagung des Rehwildes.

Nach § 22 Absatz 1 Bundesjagdgesetz(BJagdG) in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) wird die in § 1 Absatz 1 Nr. 3 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung –LJZeitVO) festgelegte Schonzeit für Rehwild (nur Schmal­rehe und Böcke) auf dem gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden an Wiederaufforstungsflächen (Verjüngungsflächen) in den Jagdjahren 2020/2021 bis 2024/2025 in der Zeit vom 1. April bis zum 30. April aufgehoben.

Die Schonzeitaufhebung gilt ausschließlich für Schmal­rehe und Böcke. Nach der nord-rhein-westfälischen LJZeitVO darf die Jagd auf Schmalrehevom 1. Mai bis zum 31. Mai sowie vom 1. September bis zum 31. Januar und auf Böcke vom 1. Mai bis zum 31. Januar ausgeübt werden. Die Schäden der Jahre 2018 und 2019 werden nach bisherigen Schätzungen Wiederbewaldungsmaßnahmen auf einer Fläche von mehr als 40.000 Hektar erforderlich machen. Der Umbau zu klimastabilen Wäldern kann aber nur bei angepassten Schalenwildbeständen gelingen. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit von Waldbesitzern, der Jägerschaft und der Landesforstverwaltung gleichermaßen erforderlich.

„Für uns Jäger heißt das, dass wir jetzt gezielt an Auffors­tungsflächen ansitzen können, also dort, wo junge Bäume gepflanzt wurden“, erklärt Dietmar Mikolaiski, Hegeringleiter von Steinfurt. „Hier ist natürlich daruf zu achten, dass nur Schmalrehe, also junge nicht trächtige Ricken, und Jährlingsböcke der Wildbahn entnommen werden.“ Eine Rolle spiele auch, so der Kreis, der ohnehin sehr geringe Waldanteil im gesamten Münsterland. Insbesondere durch die oftmals schlechte Arrondierung ist der Verbissdruck im Wald weitaus höher als in waldreichen Gebieten. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wird ein mit Wald und Holz NRW abgestimmtes „Schalenwildkonzept Wiederbewaldung“ für die Waldbesitzer und die Jägerschaft erstellen. Hierin sollen neben einem Bejagungskonzept auch die forstliche und jagdliche Erschließung der Waldflächen sowie die touristische Nutzung einbezogen werden.

„Der Schwerpunkt bei uns im Revier liegt dabei aber tatsächlich auf der Vermeidung von Wildunfällen. Hier werden wir vermehrt an Unfallschwerpunkten versuchen, Jährlinge und Schmalrehe zu erlegen“, betont Mikolaiski. „Besser sie landen auf dem Teller, als vor einem Pkw.“


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