Die Brut- und Setzzeit hat begonnen

Von April bis Juli sollten Hunde auf jeden Fall an der Leine bleiben – auch auf Wald- und Feldwegen. Foto: privat

Steinfurt

Kreis Steinfurt (sf). Home­office, Kurzarbeit, keine Veranstaltungen – Herrchen und Frauchen sind den ganzen Tag zu Hause: Zumindest viele Hunde profitieren tatsächlich derzeit von der Corona-Pandemie. Denn nach draußen darf man ja mit dem Vierbeiner und da momentan viele Menschen viel mehr Zeit haben, fallen Spaziergänge oft viel länger aus. Allerdings sollten dabei alle Hundehalter auf das heimische Wild Rücksicht nehmen.

„Jetzt beginnt die Brut- und Setzzeit“, erklärt Steinfurts Hegeringsleiter Dietmar Mikolais­ki. „Hunde müssen angeleint bleiben, sonst haben Bodenbrüter, Hasen und Rehkitze keine Chance“, sagt er.

„Auch und vor allem an Uferrandstreifen haben Spaziergänger und Hunde nichts verloren. Wenn Enten und Wasservögel von ihren Gelegen verscheucht werden und die Eier auskühlen oder gar die Nester ausgeräumt werden, ist das sehr schade. Einige Vögel legen dann nach, aber andere halt nicht.“ Auch wichtig sei, die Hunde bis in den Sommer anzuleinen, damit Küken und Jungtiere nicht gerissen würden. 

„Die armen Tiere werden ja von den Hunden nur verstümmelt, meist aber nicht getötet. Sie verenden dann qualvoll und elend. Sehr gefährlich sind freilaufende Hunde auch für weibliches, hochträchtiges Wild. Wenn eine trächtige Ricke, also ein Reh, von einem Hund gehetzt wird, hat es keine Chance. Wir Jäger stecken viel Arbeit, Zeit und Geld in die Biotop­hege, damit es dem Wild in unserer kultivierten Landschaft gut geht. Hundehalter können viel dazu beitragen, wenn sie ihre Hunde an die Leine nehmen und Schutzzonen nicht betreten.“

Er und seine Kollegen sowie andere Tier- und Naturschützer könnten hier in NRW nur um Einsicht bitten und betteln und an die Hundehalter appellieren, denn es gebe dazu kein Gesetz.

In anderen Bundesländern wie Niedersachsen gilt eine „generelle Leinenpflicht“ in der „freien Landschaft“ von dem 1. April bis zum 15. Juli. Lassen Hundehalter in Niedersachsen ihre Vierbeiner trotz der Reglung an entsprechenden Gebieten ohne Hundeleine laufen, so können Strafen wie Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro drohen.

„Auch wenn man noch so überzeugt davon ist, seinen Hund im Griff zu haben oder mit Sicherheit behauptet, dass dieser niemals jagen würde – es gibt diese Gewissheit beim Tier nie zu hundert Prozent“, sagt Dietma Mikolaiski.


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