Einigung zwischen Stadt Greven und Hagebau

Über den nun erreichten Kompromiss sind alle Verantwortlichen zufrieden (v.l.): Michael Kirsch (Bezirksleiter, Abuking), Karsten Lutte (Geschäftsführer Bauking), Karl-Heinz Steven (Niederlassungsleiter Greven, Stefan Deimann (Wirtschaftsförderung Greven), Bürgermeister Peter Vennemeyer und Matthias Herding (Fachausschuss Stadtentwicklung). Foto: Simone Friedrichs

Überregional

Greven (sf). Rund drei Jahre wurde heftig diskutiert. Kaum ein Thema erhitzte die Gemüter mehr als die „Verkaufsverbote“, die der Hagebaumarkt laut des Grevener Einzelhandelskonzeptes einzuhalten hätte. Nun konnten sich die Verantwortlichen der Bauking-Geschäftsleitung endlich mit der Stadt Greven und der Wirtschaftsförderung einigen.

Seit mehreren Jahren besteht ein Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Baumarktes an der Kardinal-von-Galen-Straße und der Verwaltung der Stadt Greven. Die Grevener Bürgerschaft indes fürchtete, dass der Baumarkt im Zuge dieser Bevormundung schließen müsse – und es gründete sich sogar eine Bürgerinitiative für den Erhalt des Baumarktes. Karsten Lutte, Bauking-Geschäftsführer, begrüßte nun die Einigung auf den Kompromiss: „Es ist gut, dass endlich Ruhe einkehrt.

Natürlich mussten wir abwägen, ob sich der Standort mit den Einschränkungen weiter tragen könnte. Und wir waren positiv überrascht von so viel Engagement seitens der Kunden und der Bürgerinitiative. Dafür sind wir sehr dankbar.“ 

„Die Rechtsverbindlichkeit für zulässige Sortimente ergibt sich allerdings weiterhin aus dem Bebauungsplan. Dieser wird aber langfristig entsprechend geändert“, erklärte Matthias Herding von Fachausschuss Stadtentwicklung. Die Verwaltung duldet also nun ein abgesprochenes Sortiment, da es den neuen Regelungen des Einzelhandelskonzeptes entspricht. So gelten zum Beispiel Lampen und Leuchten nicht mehr als „zentrenrelevant“ und dürfen daher im Baumarkt verkauft werden.

Es wurde sich darauf geeinigt, dass der Baumarkt bestimmte Sortimente aus seinem Angebot einschränkt oder gänzlich entfernt, während andere Randsortimente in einem bestimmten Rahmen weiter angeboten werden können.

Künftig dürfen Randsortimente zu einem Anteil von bis zu 10 Prozent der Verkaufsfläche angeboten werden, zum Beispiel Wohndekorationsartikel, insbesondere Weihnachtsdekoration, Geschenkartikel, Glas und Porzellan.
Elektrokleingeräte und Haushaltsgeräte hingegen werden aus dem Sortiment entfernt, ebenso Bilder,Rahmen und Künstler-, Hobby- und Bas­telbedarf.

Den Grevenern bleibt also ihr geliebter Baumarkt erhalten; Lichterketten und Sternenglanz gibt es dort im Advent auch weiterhin. Wer Haus und Garten aufhübschen möchte, wird auf jeden Fall noch fündig, für filigranere Malereien oder Bastel- und Handarbeiten müssen die Kunden in die Innenstadt. Aber die ist ja tatsächlich um die Ecke und sogar vom Baumarkt-Parkplatz fußläufig zu erreichen.


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