Höhere Regelbedarfe bei Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ab 2021

Foto: wirin

Überregional

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2021 mehr Geld. Die Erhöhung der Regelbedarfe folgt damit der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.



Zum Jahresbeginn steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

Der Regelbedarf legt das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum fest. Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt nunmehr 446 statt wie bisher 432 Euro. Für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft steigt er von 389 auf 401 Euro. Kinder bis 5 Jahre erhalten 283 Euro und Kinder von sechs bis dreizehn Jahren bekommen künftig 309 Euro. Die Grundsicherung für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhöht sich um 35 Euro auf 373 Euro. Der Regelbedarf für Personen im Alter von 18 bis 24 Jahre, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind und im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 357 statt zuvor 345 Euro.

Das jobcenter Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelbedarfe für Leistungsberechtigte im Kreis Steinfurt nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar 2021 automatisch angepasst.


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