Gastronomie seit einem Jahr geschlossen ⇒ Hoffnung auf den Sommer

Die meisten in der Branche können sich nur mit den staatlichen Hilfen so halbwegs über Wasser halten. Foto: privat

Überregional

Gastwirte sind in der Corona-Epidemie und dem Dauer-Lockdown besonders betroffen. Schon im Februar 2020, also mittlerweile vor zwei Jahren mussten sie schließen. Damals gab es nur ein kurzes Intermezzo, als Restaurants und Bars beschränkt öffnen konnten.

Trotz Hygienekonzept und beschränkter Anzahl an Gästen mussten sie im November 2020 wieder schließen. Das so wichtige Geschäft vor Weihnachten und zum Jahresende fiel ebenfalls weg. Nun wurde von der Bundesregierung und den Ländern angesichts der Infektionszahlen beschlossen, dass die Gastronomiebetriebe auch über Ostern geschlossen bleiben.

Gastronomen hoffen auf schnelle Auszahlung der versprochenen Hilfen

Die meisten Restaurant und Barbetreiber zeigen sich extrem enttäuscht über die noch einmal verlängerten Schließungen, zumal viele schon im letzten Jahr ein Hygienekonzept ausgearbeitet hatten. Die Enttäuschung ist aber nur das eine. Hinzu kommt bei vielen die blanke Existenzangst. Die meisten in der Branche können sich nur mit den staatlichen Hilfen so halbwegs über Wasser halten. Diese lassen aber mitunter recht lange auf sich warten, sodass viele Gastronomen hier mittlerweile sehr nachdrücklich auf deutlich schnellere Auszahlungen drängen. Auch für den Sommer wird ihnen keine verlässliche Perspektive zur Wiedereröffnung gegeben.

Kontrast zum Ausland sorgt für Kopfschütteln bei einheimischen Gewerbetreibenden

Unverständnis herrscht vor allem darüber, dass die Leute über Ostern ins Ausland reisen können, währenddessen im Land alles dicht bleiben muss. Selbst die Außengastronomie und private Pensionen, in denen kaum Kontakt mit anderen besteht, muss zugesperrt bleiben. Anstatt also ein paar Tage an die Ostsee oder in den Bayrischen Wald zu fahren muss weiterhin zu Hause geblieben und es sich auf dem Sofa bei Netflix oder vielleicht beim Spielen auf dem Handy um echtes Geld gemütlich gemacht werden. Hier gibt es übrigens eine Übersicht von Anbietern, bei den man sich sicher sein kann, dass man gewonnenes Geld schnell auf dem Bankkonto haben kann. Ansonsten bleibt vielleicht nur sich ein Ostermenü To Go zu bestellen und auf weiteres zu warten.

Zickzack-Kurs der Regierung macht die meisten fassungslos

Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Existenzangst sind die meisten fassungslos über die Konzeptionslosigkeit der politischen Verantwortlichen. Ihnen wurd damals jede Planungsgrundlage für eine Wiedereröffnung genommen. Eine Wiedereröffnung der Restaurants muss schließlich auch lange im Voraus geplant werden.

Es müssen entsprechend Waren bestellt werden. Personal, dass wegen der Pandemie in Kurzarbeit geschickt oder sogar entlassen werden musste, muss wieder eingestellt werden. Parallel dazu werden die staatlichen Hilfen nur schleppend ausgezahlt. Die Novemberhilfe haben viele erst im Februar oder sogar Anfang März erhalten.

Auch das danach gewährte Überbrückungsgeld III wird nur schleppend ausgezahlt. Solange heißt es für viele Wirte abwarten und hoffen, dass laufende Rechnungen wie Miete Strom, Versicherungen und dergleichen gestundet werden können. Finanzielle Reserven sind bei den wenigsten Restaurant- und Barbetreibern vorhanden. Sie leben derzeit praktisch von der Hand in den Mund. Nicht wenige Besitzer rechnen damit, dass sie angesichts der ausfallenden gewinne nach dem Auslaufen der staatlichen Hilfen Insolvenz beantragen müssen.

Manche Betreiber haben nur deshalb noch keine Insolvenz angemeldet, weil die Insolvenzantragspflicht in der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde. Im Jahr 2020 gab es wegen der staatlichen Hilfen sogar 18 % weniger Insolvenzverfahren im Gastronomiegewerbe als im Jahr 2019. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA rechnet daher auch damit, dass es nach der Möglichkeit zur Wiedereröffnung der restaurant- und Barbetriebe zu einer Welle an Insolvenzen kommt.

Endlos Lockdown ist keine Lösung

Eine Lockdown-Möglichkeit für 2022 Herbst wegen den Coronavirus-Mutationen ist wieder auf dem Tisch. Der DEHOGA, der immerhin 65.000 Mitglieder in Deutschland vertritt verlangt von der Politik angesichts der schwierigen Situation der meisten in der Branche schnellstens eine praktikable und vor allem pragmatische Lösung. Es muss eine Aussicht auf Öffnung geben. Der Dauer-Lockdown für die Gastronomie ist keine Lösung. Es wird argumentiert, dass das Infektionsrisiko bei Einhaltung eines Hygienekonzeptes im Grunde genommen gering ist. Kein Betrieb dürfe länger als gesundheitspolitisch geboten geschlossen bleiben. Darüber hinaus muss das Impfen schneller gehen. Viele Restaurantbesitzer verstehen auch nicht, dass man nicht einmal öffnen darf, wenn ein Schnelltest bei Gästen und Personal negativ ist.

Restaurant geschlossen

Der Dauer-Lockdown für die Gastronomie trotz Einhaltung eines Hygienekonzeptes ist keine Lösung. Foto: wirin

Finanzielle Hilfen für Gastwirte und Hotelbetreiber

Um die laufenden Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Strom oder Leasing-Kosten zu decken, können Betriebe im Gastronomiegewerbe das sogenannte Überbrückungsgeld III beantragen. Außerdem gibt es eine Mehrwertsteuersenkung auf 7 % auf Getränke und Speisen, die außer Haus verkauft werden. Betriebe in der Veranstaltungs- und Kulturbranche können Ausfallkosten geltend machen.

Das Überbrückungsgeld III wird an Unternehmen und Soloselbständige gezahlt, die wegen der Coronakrise von Schließungen besonders stark betroffen sind und Umsatzeinbußen von mehr als 30 % haben. Dabei ist vorgesehen, dass abhängig von der Höhe des Umsatzes ein Anteil an den monatlichen Fixkosten erstattet wird.

Der Höhe nach werden 75 % des durchschnittlichen Umsatzes in 2019 als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zahlung soll insbesondere auch als „Neustarthilfe“ gelten. Unternehmen, die ihren Betrieb erst nach 2019 aufgenommen haben, können den Umsatz aus dem Oktober 2020 oder den bisherigen durchschnittlichen Umsatz heranziehen. Es muss jedoch beachtet werden, dass andere gewährte staatliche Hilfen auf die Überbrückungshilfe III angerechnet werden. Das betrifft vor allem in Anspruch genommenes Kurzarbeitergeld und bereits zu einem früheren Zeitpunkt gewährte Überbrückungshilfen.

Soweit so gut. Problematisch ist jedoch, dass die Anträge auf Überbrückungshilfen nur sehr schleppend bearbeitet werden. Das Geld trifft vielfach erst Wochen oder Monate später ein. So wurden die Novemberhilfen für 2020 nicht zuletzt wegen Pannen und bürokratischer Hürden erst ab Februar 2021 ausgezahlt. Um jedoch zu verhindern, dass jemand nur wegen der verspäteten Bearbeitung Insolvenz anmelden muss, kann auch eine Abschlagszahlung beantragt werden.


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