Gefahr durch illegale Billig-Böller

Ein Knalltrauma, durch Silves­terböller verursacht, ist eine häufige Gefahrenquelle für dauerhaften Hörverlust und Tinnitus. Foto: AOK/hfr

Überregional

Fünf Tote und zahlreiche Verletzte durch illegale Pyrotechnik oder missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern – das war die traurige Bilanz der Silvesternacht 2024/2025. Laut Bundespolizei gelangt immer zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland.

Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen, Böller und Batterien (Feuerwerk der Kategorie F2) müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.

Geprüftes Feuerwerk

Geprüftes Feuerwerk erkennt man an dem CE-Zeichen und der Registriernummer (0589 für BAM). Verbraucher sollten auch darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt. Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte ins Impressum schauen, ob das anbietende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2 für den Jahreswechsel zudem nur vorbestellt werden und es ist ein Nachweis der Volljährigkeit erforderlich. Die Lieferung erfolgt erst ab 29. Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen.

Böllern und Heulern

Für Haus- und Wildtiere, aber auch für lärmempfindliche Menschen ist das Silvesterfeuerwerk purer Stress. Wer Rücksicht nehmen will, verfährt nach dem Motto „Weniger ist mehr“. Anstatt lauten Böllern und Heulern sind sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl. Lagerfeuer, Feuerschalen, Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls Licht in die Silvesternacht und brauchen dazu keine zusätzlichen Chemikalien.

Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zudem in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Besondere Regelungen können in historischen Altstädten gelten.

Blindgänger

Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat (Blindgänger), sollte keinesfalls erneut angezündet, sondern nach ausreichender Abkühlung eingesammelt und zur Entsorgung abgegeben werden. Reste von abgebrannten und abgekühlten Feuerwerkskörpern (zum Beispiel Mehrschussbatterien aus Pappe, Kunststoffteile oder Holzstäbe von Raketen) gehören in den Restmüll. Sie können giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.


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