Kiebitzschutz auf Ackerflächen wird belohnt

Der Kiebitz brütet auf feuchten Äckern. Foto: Kreis Steinfurt

Überregional

Kreis Steinfurt. Mit dem Frühling kehrt in den nächsten Tagen und Wochen auch der Kiebitz zurück in den Kreis Steinfurt.

 

Für die Balz und die Brut bevorzugt der mittlerweile zu den bedrohten Vogelarten gehörende Kiebitz feuchte Wiesen und Ackerflächen. Landwirte können Gelege schützen und somit den Bruterfolg der gefährdeten Vogelart unterstützen, indem sie beispielsweise Mais zu einem späteren Zeitpunkt einsäen.

Landwirte, die bis zum 20. Mai darauf verzichten, ihre Flächen zu bearbeiten, erhalten eine einmalige Prämie. Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie 280 Euro je Hektar. Eine Bewirtschaftung nach dem 10. Mai ist dann möglich, wenn die Biologische Station Kreis Steinfurt bestätigt, dass die Kiebitze die Fläche bereits verlassen haben.

Der Schutz von Kiebitzen mit der Einhaltung einer bearbeitungsfreien Schonzeit kann auch über die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfolgen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre, wobei die Maßnahme auf geeigneten Flächen des Betriebes rotieren kann. Ist eine Rotation nicht möglich, kann in zwei von fünf Jahren auf den Anbau von Mais verzichtet werden.

Fragen zur diesjährigen Kiebitzschutzmaßnahme oder zur mehrjährigen Teilnahme am Vertragsnaturschutz beantworten Herr Oelgeklaus (Untere Landschaftsbehörde), Telefon 02551 691429, oder die Biologische Station Kreis Steinfurt, Telefon 05482 / 92910.


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