Emsdetten. Seit dem 1. Juli führen Aufsteller von Geldspielgeräten in Emsdetten 28 Prozent des Einspielergebnisses an die Stadt ab. Vorher waren es 25 Prozent. Der Rat beschloss die Änderung am 23. April 2026, der Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung trägt das Datum vom 27. April und wurde im Amtsblatt Nr. 11/2026 bekannt gemacht.
Am selben Stichtag lockerte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Einsatzgrenzen für Online-Spielautomaten. Statt einem Euro sind dort jetzt unter Auflagen bis zu fünf Euro je Spielrunde möglich.
Gaststätten zahlen denselben Satz wie Spielhallen
Beim Steuersatz macht die Emsdettener Satzung keinen Unterschied zwischen dem Automaten in der Kneipe und dem in der Spielhalle. Beide Aufstellorte kommen auf 28 von Hundert des Einspielergebnisses, also des Betrags, der nach Auszahlung aller Gewinne in der Gerätekasse verbleibt. Die Pauschalen für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit blieben unverändert. In der Spielhalle sind es 50 Euro im Monat, in der Gaststätte 25 Euro. Für Geräte mit Gewaltdarstellungen oder pornografischen Inhalten bleibt es bei 200 Euro je Gerät und Monat.
Im Kreis liegt Emsdetten damit über der Kreisstadt. Steinfurt verlangt 20 Prozent in Spielhallen und 7 Prozent in Gaststätten.
Warum der Rat im April zugriff, lässt sich aus den frei zugänglichen Unterlagen nicht belegen. Der zeitliche Ablauf ist trotzdem bemerkenswert. Kämmerin Jutta Austrup und Bürgermeister Oliver Kellner brachten den Etatentwurf für 2026 am 6. November 2025 mit einem Defizit von 20,8 Millionen Euro ein. In der Mitteilung der Stadt dazu hieß es, trotz des Defizits seien keine Steuererhöhungen vorgesehen. Fünf Monate später stand die Vergnügungssteuer auf der Tagesordnung.
Fünf Euro je Runde erst nach 90 Tagen ohne Auffälligkeiten
Die neue Spanne gilt nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Auf der amtlichen Liste der Glücksspielbehörde, zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2026, findet sich unter den Veranstaltern virtueller Automatenspiele etwa die Greentube Malta Limited, die in Deutschland unter dem Namen Stargames auftritt und die Erlaubnis seit dem 2. Februar 2023 hält. Sie deckt Spielautomaten ab, keine Tischspiele und keine Angebote mit Live-Übertragung. Ob ein Anbieter die höheren Einsätze freischaltet, bleibt ihm überlassen. Eine Pflicht dazu besteht nicht.
Abgeschafft hat die Behörde den gesetzlichen Höchsteinsatz von einem Euro nicht. Sie lässt Abweichungen in zwei Stufen zu. Bis drei Euro je Runde darf setzen, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Für die zweite Stufe bis fünf Euro muss das Spielverhalten zuvor mindestens 90 Tage lang unauffällig gewesen sein, und der Anbieter muss es anschließend gesondert überwachen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Häufig verwechselt wird der Höchsteinsatz mit dem Einzahlungslimit. Das eine begrenzt, was pro Runde in das Spiel geht, das andere, was monatlich auf das Konto beim Anbieter fließt. Bei 1.000 Euro im Monat ist über alle Anbieter hinweg Schluss, überwacht über eine zentrale Datei. Höhere Beträge setzt nur frei, wer seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegt, etwa mit Steuerbescheiden oder Kontoauszügen. Eine Selbstauskunft genügt nicht. Bis 10.000 Euro monatlich ist so erreichbar. Beträge bis zu 30.000 Euro bleiben höchstens einem Prozent der aktiven Kunden eines Anbieters vorbehalten. In ihren Hinweisen für Spielende hält die Behörde selbst fest, die bislang übliche Bonitätsauskunft werde rechtlich intensiv diskutiert und beschäftige inzwischen Gerichte.
Die Landesfachstelle in Bielefeld rechnet mit 3.600 Euro je Stunde
Aus Nordrhein-Westfalen kam Widerspruch. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht in Bielefeld, getragen von der Drogenberatung Bielefeld und finanziert vom Landesgesundheitsministerium, veröffentlichte am 15. Juli eine Stellungnahme. Darin beanstandet sie schon die Art der Bekanntgabe. Eine Pressemitteilung dazu habe es nicht gegeben. Öffentlich geworden sei die Änderung über ein Frage-und-Antwort-Dokument, zu einem Zeitpunkt, als Anbieter bereits mit fünf Euro je Runde warben.
Die Fachstelle rechnet vor, der mögliche Einsatz steige um bis zu 500 Prozent. Bei fünf Euro und üblicher Spielgeschwindigkeit könnten in einer Stunde bis zu 3.600 Euro verloren gehen. Sie verweist außerdem auf die Zusammensetzung der Klientel in den Beratungsstellen. 2024 hätten 22,6 Prozent der Hilfesuchenden mit einer Glücksspielstörung Online-Automaten als Hauptspielform genannt, 2019 seien es 6,4 Prozent gewesen. In der Bevölkerung insgesamt nutzten 2025 nach ihren Angaben 0,7 Prozent solche Spiele.
Diese Spreizung ist der eigentliche Streitpunkt. Eine sehr kleine Gruppe trägt einen großen Teil der Schäden.
Die Fachstelle fordert eine unabhängige Untersuchung der Folgen für Suchtentwicklung und Verschuldung. Sie verlangt Frühwarnsysteme, die bei auffälligem Spielverhalten automatisch eingreifen, und eine politische Überprüfung der Entscheidung durch den Landtag in Düsseldorf.
461 Fremdsperren bei 40.256 Sperren
Ein Detail aus derselben Stellungnahme reicht über die Einsatzdebatte hinaus. Für 2024 weist das Jahrbuch Sucht 2026 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen im Bereich der Online-Automatenspiele 40.256 Sperren aus. Nur 461 davon veranlassten die Anbieter, alle übrigen sperrten sich selbst. Dabei müssen Anbieter Kunden ausschließen, wenn deren Einsätze erkennbar nicht mehr zu Einkommen oder Vermögen passen.
Vorgeschrieben ist zusätzlich ein automatisiertes System, das gefährdete Kunden anhand ihres Spielverhaltens früh erkennt. Bei erhöhten Limits kommt eine gesonderte Überwachung hinzu. Die 461 Fälle legen nahe, dass diese Werkzeuge selten zu einer Sperre führen.