Darf ich mir ein Lunchpaket mitnehmen?

Foto: privat

Bunter Mix

Klaus M. aus Regensburg: „Bei vielen Fluglinien ist im Ticketpreis für Economy-Plätze kein Essen mehr enthalten. Darf ich mir ein Lunchpaket mitnehmen? Und wie sieht es mit Getränken aus?“

Birgit Dreyer, Expertin der ERGO-Reiseversicherung: „Grundsätzlich gilt: Was Passagiere nach der Sicherheitskontrolle an Lebensmitteln und Getränken kaufen, darf mit ins Flugzeug. Wer aber davor etwas zu essen einkauft oder von daheim ein Lunchpaket mitnimmt, sollte die entsprechenden Vorschriften kennen – sonst können die Snacks schnell im Abfallcontainer der Security landen.

Auf Flügen innerhalb der EU sind folgende Lebensmittel unproblematisch: feste Nahrung wie Müsliriegel, Kekse oder Brötchen, aber auch Nudelsalat. Dazu Obst oder Gemüse. Wer sich ein Sandwich zubereitet, sollte keinen Aufstrich verwenden. Lieber eine Scheibe Käse oder Wurst aufs Brot legen. Flüssigkeiten dürfen nur in Fläschchen für maximal 100 ml dabei sein. Insgesamt darf nicht mehr als ein Liter zusammenkommen. Für Babynahrung gibt es eine Sonderregelung. Es ist so viel Babynahrung – auch in Gläschen – erlaubt, wie das Kind für den Flug benötigt. Voraussetzung ist, dass das Kind unter drei Jahren alt ist.

Und die Nahrung oder Flüssigkeit sollte sich in der Originalverpackung befinden.


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