Im Internet kursieren schon Videos vom morgendlichen Kampf um eine Sonnenliege. Das Reservieren einer Liege durch ein Strandtuch, ein Buch oder eine Tasche gilt als typisch deutsche Marotte.
Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus?
Antwort des D.A.S.-Leistungsservices: Rechtlich nützt das frühe Aufstehen, um eine Sonnenliege am Hotelpool zu reservieren, gar nichts. Egal, was Sie auf die Sonnenliege legen: Einen Besitzanspruch können Sie damit nicht herleiten. Eigentlich kann jeder Ihr Handtuch einfach zur Seite legen und die Liege selbst kapern. Natürlich führt dies nicht selten zu heftigen Auseinandersetzungen.
In den meisten Hotels wird dieses Verhalten nicht gern gesehen. Manche Hotels versuchen deshalb der morgendlichen Handtuch-Brigade dadurch Herr zu werden, dass sie die Handtücher einfach wieder einsammeln.