Eintrittskarten sind nur noch auf dem Schwarzmarkt zu haben – darf ich zuchlagen?

Foto: privat

Recht & Rat

Das Topspiel ist seit Wochen ausverkauft. Eine eBay-Versteigerung oder ein Schwarzmarkt-Händler vor dem Stadion sind jetzt die letzten Möglichkeiten. Aber ist es erlaubt, auf diesen Wegen an Tickets zu gelangen?

Christian Teppe, Partneranwalt von „Roland“-Rechtsschutz, gibt grünes Licht – zumindest für den Käufer: „Viele Spielveranstalter haben zwar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Verkaufsverbot an Dritte stehen. Doch erstens sind diese Verbote gar nicht zwingend zulässig und zweitens betrifft ein solches Verbot sowieso nur denjenigen, der die Karten als Erstkäufer vom Veranstalter erworben hat und dann weiterverkaufen möchte.

Tickets bei eBay oder einem Verkäufer vor dem Stadion zu erwerben, ist also erlaubt.“ Schwieriger wird es allerdings bei personalisierten Tickets: Hier rät der Anwalt, die Karten umschreiben zu lassen, da sie sonst ungültig werden könnten.


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