Ist Parken auf Kanaldeckeln erlaubt?

Foto: wirin

Recht & Rat

Wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, darf ich dann auch auf einem sich dort befindenden Kanaldeckel parken?

 


Manfred B. aus Erlangen:

Was passiert, wenn jemand den Deckel öffnen muss, während mein Auto darauf steht?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S.-Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S.-Leistungsservice):

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet das Parken – also ein Anhalten von mehr als drei Minuten – auf Kanaldeckeln in Gehwegen, also auf „Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen“. Geregelt ist dies­ in § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO. Das Verbot gilt auch, wenn die Beschilderung oder Markierung das Parken auf Gehwegen erlaubt. Ob es sich um Zugänge zu Abwasserleitungen oder Gasleitungen handelt, spielt keine Rolle. Behindert ein Auto Arbeiten, kann es abgeschleppt werden. Das Bußgeld beträgt 10 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 15 Euro fällig, bei einer Parkdauer von über drei Stunden 20 Euro.

Die Kombination aus beidem kostet 30 Euro. Für Kanaldeckel in Fahrbahnen gibt es keine entsprechende Regelung.


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