Neu- und Kaufwertentschädigung

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Recht & Rat

 

Michael R. aus Reutlingen: „Ich kaufe mir demnächst ein neues Auto und überlege, meine Kfz-Versicherung zu wechseln. In diesem Zusammenhang habe ich häufig von Neu- und Kaufwertentschädigung gehört. Was ist der Unterschied?“



Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: Neufahrzeuge verlieren in den ersten zwei Jahren schnell an Wert – bis zu 40 Prozent. Kommt es kurz nach dem Kauf oder der Erstzulassung zu einem Totalschaden oder wird das Auto gestohlen, ersetzen einige Versicherer dem Besitzer nur den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, den Fahrer aufbringen müssten, um sich einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

Falls sich der Geschädigte dann wieder einen Neuwagen kaufen möchte, muss er für die Differenz zwischen Neupreis und Wiederbeschaffungswert selbst aufkommen. In einer guten Teil- oder Vollkaskoversicherung ist jedoch eine Neuwertentschädigung inbegriffen. Je nach Police oder gewählten Zusatzbausteinen übernimmt dann der Versicherer für einen gewissen Zeitraum den Neupreis im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls.


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