Wer zahlt beim Weihnachtsbrand?

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Recht & Rat

Ein Haus- oder Wohnungsbrand trübt nicht nur die Weihnachtsstimmung, der Schaden kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Zwei Versicherungen kommen für die Brandschäden auf – abhängig davon, was zerstört wurde. Haben Feuer oder Löschwasser Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. „Sie leistet auch für Weihnachtsgeschenke, die unter dem Baum lagen“, weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO.

Ist das Haus ganz oder teilweise abgebrannt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Eine gute Police übernimmt sogar die Mietkosten, wenn das Haus oder die Wohnung eine Zeit lang unbewohnbar ist. Einige Versicherer bieten auch eine Neuwerterstattung an und übernehmen die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie in gleicher Größe und Ausstattung zum Neupreis.

Für den Schadenfall gilt: Schnellstmöglich den Versicherer informieren und alle Schäden detailliert dokumentieren, zum Beispiel mithilfe von Fotos. Wichtig ist auch, nur in Abstimmung mit dem Versicherer Aufräumarbeiten und Reparaturen in Angriff zu nehmen.


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