Schmerzengeld nach falscher Samenspende

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Recht & Rat

(DAV). Entscheidet sich eine Frau für eine anonyme Samenspende, kann sie später bei einer zweiten künstlichen Befruchtung denselben Samenspender vereinbaren. Ist das dann nicht der Fall, kann die Mutter Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Februar 2018 (AZ: 3 U 66/16) berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Frau hatte nach einer künstlichen Befruchtung eine Tochter zur Welt gebracht und entschied sich danach mit ihrer Lebensgefährtin für ein zweites Kind.

Der anonyme Spender sollte derselbe sein. Nach der Geburt stellte sich heraus, dass das nicht der Fall war. Die Frau klagte unter anderem auf Schmerzensgeld. Sie leide unter Erschöpfungszuständen, depressiven Episoden und Schuldgefühlen. Sie sei deswegen in Behandlung. Die Frau hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro, entschied das Gericht. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mutter gingen auch auf die Pflichtverletzung des Arztes zurück.
(www.dav-familienrecht.de )


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