Bahnfahrt 1. Klasse mit Ticket 2. Klasse?

Foto: privat

Recht & Rat

Achim P. aus Hannover: „Gerade vor Weihnachten sind die Züge wieder überall hoffnungslos überfüllt. Darf ich mich mit meinem Zweite-Klasse-Ticket auch in ein Abteil der ersten Klasse setzen, wenn sonst nichts mehr frei ist?“

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH: „Selbst bei Platzmangel haben Zugpassagiere mit einem Fahrschein für die 2. Klasse kein Anrecht auf einen Platz in der 1. Klasse. Das ist in § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung gesetzlich geregelt.

Doch kann der Zugchef eigenständig entscheiden, ob er aus Sicherheitsgründen in einem überfüllten Zug die 1. Klasse freigibt. Wer ohne Erlaubnis mit einem Ticket für die 2. Klasse in der 1. Klasse fährt, ist ein Falschfahrer. Wird er von einem Zugbegleiter erwischt, gilt dann bei der DB: Entweder er verlässt die 1. Klasse oder er bezahlt die Preisdifferenz zum Fahrschein 1. Klasse. Ein Bußgeld von mindestens 60 Euro ist nur fällig, wenn der Fahrgast beides verweigert.“


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