Kollision mit Betonpoller:

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Recht & Rat

Kollision mit Betonpoller: Gemeinde haftet (Zivilrecht)

Städte und Gemeinden haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Sperrt die Gemeinde eine Straße mit niedrigen Betonpollern ab, müssen diese ausreichend gut sichtbar sein – sonst haftet die Gemeinde bei einem Unfall mit. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Ein Autofahrer hatte im Dunkeln in eine kleine Straße abbiegen wollen, die als Sackgasse ausgeschildert war.

Die Gemeinde hatte die Einmündung jedoch aus Gründen der Verkehrsberuhigung mit drei 40 Zentimeter hohen Betonpollern gesperrt. Die äußeren beiden Poller waren mit je drei Reflektoren ausgestattet, der mittlere besaß keine. Der Autofahrer kollidierte mit dem mittleren Poller und verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass die Gemeinde den Großteil des Schadens tragen muss. Die Richter rechneten dem Autofahrer ein Mitverschulden von 25 Prozent an.


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