Flip-Flops und High Heels: Welches Schuhwerk ist am Steuer erlaubt?

Foto: privat

Recht & Rat

Seit Jahren hält sich das Gerücht, dass Flip-Flops, High Heels und Co. am Steuer verboten seien. Tatsächlich aber gilt: Laut Straßenverkehrsordnung gibt es keine klaren Regeln für das Schuhwerk.

Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug haben und daher vernünftig bremsen können muss. „Dazu gehört, dass der Fahrer im Ernstfall kräftig und kontrolliert die Pedale treten kann.

Kommt es zu einem Unfall, bei dem nachweislich Probleme aufgrund der Schuhe auftraten, kann das rechtliche Folgen haben und ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen“, warnt der ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Sebastian Asshoff von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm. Gleiches gelte für barfüßiges Fahren.


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