Schlüsseldienste

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Recht & Rat

Tipps gegen teure Retter in der Not: Schon beim ersten Anruf sollten Ausgesperrte immer nach der genauen Anschrift der Firma und einem verbindlichen Festpreis fragen, in dem die Anfahrtskosten und mögliche Zuschläge bereits enthalten sind.

Die Öffnung einer lediglich ins Schloss gefallenen Tür kostet inklusive Anfahrt rund 80 Euro. Nachts, sonntags oder an Feiertagen werden im Schnitt 130 Euro für den Service berechnet. Ist eine Tür bloß zugefallen, muss sie in den meisten Fällen weder aufgebrochen noch das Schloss ausgebaut werden.

Beides ist aber häufige Praxis, um die Kos­ten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen sich in der Regel ohne Beschädigung in kürzester Zeit vom Fachmann öffnen. Schlüsseldienste dürfen nur die konkrete Arbeitszeit – in der Regel wenige Minuten – und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen.

Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position nachvollziehbar ist. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten eine Anzahlung nur unter Vorbehalt leis­ten und die Rechnung lieber prüfen lassen. Rechtlichen Rat bei überhöhten Rechnungen von Schlüsseldiensten bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Rheine.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich und kann unter der Rufnummer 05971 / 8697001 oder online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort  erfolgen.


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