Welche Versicherung greift bei Unfallschäden auf Parkplätzen und Parkhäusern?

Foto: privat

Recht & Rat

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: „Wer bei einem parkenden Auto einen Schaden verursacht, sollte auf den Besitzer warten. Ein Zettel mit Rufnummer an der Scheibe reicht nicht – unter Umständen kann das Fahrerflucht bedeuten.

Der Schutz der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung greift auch bei einem Unfall auf einem Parkplatz oder im Parkhaus. Wer aber mit seinem vollgepackten Einkaufswagen als Fußgänger an ein parkendes Auto stößt und dort Kratzer hinterlässt, der muss sich an seine Privat-Haftpflichtversicherung wenden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden.

Schäden am eigenen Fahrzeug, die ein Unbekannter verursacht hat, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen und verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabattes.


Anzeige