Wie viel Gewicht darf ins Auto?

Foto: privat

Recht & Rat

Damit das Fahrzeug nicht unter zu viel Gewicht in die Knie geht, empfiehlt DEKRA, die erlaubte Zuladung zu ermitteln. In der Kompaktklasse liegen die Werte aktuell meist zwischen 350 und 550 Kilogramm.

Genaue Infos liefert der Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1: Unter Punkt F.2 findet man die zulässige Gesamtmasse (etwa 2.100 Kilo). Zieht man davon die Leermasse unter G (etwa 1.645 Kilo) ab, erhält man die erlaubte Zuladung (im Beispiel 455 Kilo).

Den so ermittelten Wert darf das gesamte Gewicht aller Gepäckstücke samt Heck- oder Dachträger, Fahrrädern und das Gewicht der Mitfahrer nicht überschreiten. In der angegebenen Leermasse enthalten sind 75 Kilo für das Gewicht des Fahrers sowie Bordwerkzeug, Verbandkasten, Warndreieck und ein zu 90 Prozent gefüllter Tank. Wer die erlaubte Zuladung um mehr als fünf Prozent überschreitet, muss neben höherem Unfallrisiko für sich und seine Mitfahrer noch mit weiteren Folgen rechnen.

In Deutschland gilt: Kann ein Fahrer nicht glaubhaft machen, dass das Fahrzeug die zulässige Gesamtmasse einhält, muss er es unter Umständen auf seine Kosten wiegen lassen und entladen. Verstöße werden bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen mit bis zu 235 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.


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