Arbeitgeber erhalten Eingliederungszuschuss für Beschäftigung Schwerbehinderter

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Recht & Rat

(DAV). Arbeitgeber erhalten vom Jobcenter einen Zuschuss, wenn sie schwer vermittelbare Mitarbeiter beschäftigen. Dabei kann das Jobcenter bis zu 70 Prozent des Gehalts übernehmen, in bestimmten Fällen bis zu acht Jahre lang.

Die Entscheidung muss das Jobcenter gut begründen, so das Sozialgericht in Mannheim am 27. Februar 2019 (AZ: S 6 AS 2671/18). Der Arbeitgeber stellte eine schwerbehinderte Frau, Jahrgang 1982, als Bürokauffrau ein. Sie hat einen Grad der Behinderung von 100. Seit mehreren Jahren war die Industriekauffrau ohne Berufserfahrung arbeitslos. Das Jobcenter bewilligte die Hälfte des Lohns als Eingliederungszuschuss für sechs Monate. Der Arbeitgeber wollte aber eine Förderung in Höhe von 70 Prozent für 18 Monate und klagte.

Der Arbeitgeber bekam Recht. Das Gericht verpflichtete es das Jobcenter, neu zu entscheiden. Dabei müsse es die Gründe stärker berücksichtigen, warum die Frau schwer Arbeit finde (Alter, seit mehreren Jahren arbeitslos, Schwerbehinderung sowie den Umstand, dass sie trotz der Ausbildung zur Industriekauffrau mangels Berufserfahrung aktuelle und grundlegende Kenntnisse in diesem Arbeitsfeld neu erwerben müsse. Dies sah das Gericht in dem bisherigen Bescheid nicht ausreichend gewürdigt.


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