Knochenersatzmaterial

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Recht & Rat

Muss ein Arzt über die Verwendung tierischen Materials aufklären? Ist bei einem Patienten ein Knochenaufbau erforderlich, muss der Arzt nicht darüber aufklären, ob er tierisches oder künstliches Material verwendet. Es handelt sich dabei nicht um Behandlungsalternativen.

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 10. September 2018 (AZ: 5 U 206/17). Ein Zahnarzt hatte nach dem Ziehen eines Zahns den Knochendefekt mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt.

Dabei hatte er tierisches, aus Rinderknochen gewonnenes Füllmaterial verwendet. Es stellte sich die Frage, ob er die Patientin darüber vorher hätte aufklären müssen. Die Patientin behauptete, sie habe ausdrücklich erklärt, nur mit der Verwendung synthetischen Knochenersatzmaterials einverstanden zu sein. Sie sei nie über die Risiken bei Verwendung tierischen Materials aufgeklärt worden. Ihre Klage war erfolglos. Die Behandlung sei laut Sachverständigem fehlerfrei gewesen. Weder ein Behandlungsfehler noch ein Aufklärungsmangel komme in Betracht. Die unterschiedlichen Materialien seien gleichwertig. Die Methoden hätten auch keine unterschiedlichen Risiken oder Nachteile.


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