Urlaubsfotos posten

Foto: privat

Recht & Rat

Martin P. aus Konstanz: „Auf meinem Facebook-Account poste ich regelmäßig Bilder – vor allem während und nach Urlauben zeige ich gerne neue Motive. Aber was muss ich beachten?“

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice): „Für private Posts gilt: Personen haben ein ,Recht am eigenen Bild‘. Sind andere Personen, etwa Urlaubsbekanntschaften, auf einer Aufnahme zu erkennen, muss immer deren Einwilligung für die Nutzung des Bildes vorliegen.

Ausnahmen gelten, wenn die Personen nur ,Beiwerk‘ des Hauptmotivs sind oder in einer Menschenmenge untergehen. Ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild ist eine Straftat. Auch Fotos von Gebäuden oder Denkmälern können Probleme bereiten; Künstler und Architekten haben ein Urheberrecht an ihrem Werk. Die Panoramafreiheit erlaubt es jedoch, Gebäude und Denkmäler an öffentlichen Straßen und Plätzen von außen zu fotografieren und die Fotos zu posten.

Voraussetzung: Der Fotograf steht beim Fotografieren auf einer öffentlichen Straße und benutzt kein Hilfsmittel. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: So gilt die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms als Kunstwerk. Bilder sind lizenzpflichtig und dürfen ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden.

Wichtig: Facebook räumt sich an jedem geposteten Foto nichtexklusive Nutzungsrechte ein. Diese Rechte gelten weltweit und umfassen sogar die Erteilung von Unterlizenzen. Daher empfiehlt es sich, genau zu überlegen, was online gehen soll.


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