Ich möchte ich mir ein generalüberholtes Handy kaufen

Foto: privat

Recht & Rat

Ralf G. aus Heilbronn: „Ich möchte ich mir ein generalüberholtes Handy kaufen. Welche Rechte habe ich, falls das Smartphone defekt ist?“

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: „Generalüberholte Geräte spezialisiert werden auch als ,refurbished‘ (renoviert, runderneuert) bezeichnet. So kann beispielsweise ein Handy im Zustand ,gut‘ Gebrauchsspuren und Kratzer haben, während eines im Zustand ,wie neu‘ auch neu aussehen sollte. Technisch müssen alle runderneuerten Geräte einwandfrei sein. Sind sie das nicht, haben Kunden aufgrund der Sachmängelhaftung des Händlers ein Recht auf Gewährleistung.

Das heißt: Hat das Gerät bei Übergabe einen Mangel, können Verbraucher dem Händler eine Frist setzen und zunächst Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatz fordern. Die Rücksendekosten trägt der Händler. Schlagen zwei Reparaturversuche fehl oder weigert sich der Händler, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen – den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Die Rechte verjähren nach zwei Jahren. Gewerbliche Händler können ihre Gewährleistung auf ein Jahr beschränken. Verbraucher haben das Recht, den Online-Kauf eines Handys innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen.“


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