Onlinehandel: Tipps fürs Bestellen per Mausklick

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Recht & Rat

Bei Bestellungen per Mausklick sollte unter anderem auf vollständige Anschriften der Firmen, auf Datenschutz, Art der Bezahlung und die Versandkosten geachtet werden. Kunden sollten zudem Präsente in Shops bestellen, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen.

Vor der Bestellung sollten sich Kunden vergewissern, dass der Firmenname, die so genannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Damit sich die Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, sind auch die Zusatzkosten wie Versand und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren in die Gesamtrechnung einzubeziehen.

Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das gilt auch für Verträge über Waren, die auf einer Auktionsplattform von einem gewerblichen Händler ersteigert werden.

Bei mangelhafter Ware haben Käufer dieselben Gewährleistungsrechte wie bei einem Kauf im stationären Handel. Rat und Hilfe rund um den Online-Kauf bietet die Verbraucherzentrale in Rheine an – Terminvereinbarungen unter 05971 / 8697001.

 


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