Gibt es eine Promille-Grenze für E-Scooter-Fahrer?

Foto: privat

Recht & Rat

„Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer“, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Werden zusätzlich Ausfallerscheinungen des Fahrers festgestellt – fährt er etwa Schlangenlinien und spricht er undeutlich, droht sogar ein Strafverfahren.

Für den E-Scooter-Fahrer sind dann zwei bis drei Punkte und eine höhere Geldstrafe möglich. Zudem kann er den Führerschein verlieren. „Das ist der Regelfall, wenn man mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist“, warnt Mielchen. Für unter 21-jährige und Fahranfänger in der Probezeit sei sogar die Null Promille-Grenze zu beachten.


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