Im Krankenhaus: Wenn die Warterei zur Zerreißprobe wird

Foto: privat

Recht & Rat

Ob geplanter Eingriff oder spontaner Notfall: Oftmals wartet man gefühlt eine halbe Ewigkeit im Krankenhaus, bis man dann doch endlich in das Behandlungszimmer gerufen wird.

Auch wenn viele Leute im ers­ten Moment das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden, ist es rechtens, Personen warten zu lassen, wie Rechtsanwalt Bernd Klemp, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, weiß: „Sowohl bei stationären als auch bei ambulanten Behandlungen sind Patienten letztlich nach Priorität zu behandeln. Gerade im Bereich der Notaufnahme kann es daher unter Umständen zu erheblichen Wartezeiten kommen.“

Doch auch bei zuvor vereinbarten Terminen kann jederzeit ein Notfall dazwischenkommen, sodass Termine nicht stattfinden können oder verschoben werden müssen.


Anzeige