Wie funktioniert noch mal das Reißverschlussverfahren?

Foto: privat

Recht & Rat

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: „Egal, ob auf der Autobahn oder auf der Landstraße: Immer wieder stoßen Autofahrer auf Fahrbahnverengungen, etwa wegen einer Baustelle. Fahrer, deren Spur dadurch blockiert wird, müssen sich einordnen.

Damit der Verkehr nicht ins Stocken gerät oder gar zum Erliegen kommt, gibt es das so genannte Reißverschlussverfahren. Was viele nicht wissen: Das auch ,Reißverschlusssystem‘ genannte Verfahren ist in der StVO verankert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Fahrstreifen endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist.

Um einen Rückstau zu vermeiden, sollten sich Autofahrer immer erst am Ende der Spur einfädeln. Die Fahrer auf der verbleibenden Spur sind wiederum dazu verpflichtet, den sich einordnenden Fahrzeugen den Wechsel der Fahrspur zu ermöglichen – allerdings idealerweise immer nur eines Fahrzeugs. Denn ansonsten gerät der Verkehrsfluss ins Stocken. Vor allem auf der Autobahn ist bei Fahrbahnverengungen besondere Vorsicht geboten. Vor einer Baustelle sollten Sie daher Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.“


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