Zigarettenverbot und billigerer Paketversand

Ab dem 20. Mai EU-weit verboten: Menthol-Zigaretten. Foto: Schulte Renger

Recht & Rat

(isr) Nicht nur höhere Bußgelder im Straßenverkehr hat der Mai mit sich gebracht. Auch in anderen Bereichen gibt es Änderungen und Neuerungen.

So können sich zum Beispiel in der Alten- und Ambulanten Krankenpflege Tätige erstmals über branchenweit verbindliche Mindestlöhne freuen. Diese sollen sich nach Tätigkeit und Qualifikation der Pflegehilfskräfte richten und in vier Schritten bis 1. April 2022 angehoben werden. 

Der Mindestlohn für Hilfskräfte ohne Ausbildung ist zum Beispiel auf 12,55 Euro gestiegen. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.
Und auch in mehreren Handwerkszweigen wird der Mindestlohn erhöht. Bei den Malern und Lackierern steigt dieser laut DGB zum Beispiel auf 11,10 Euro und für Gesellen auf 13,50 Euro.

Paketeversand wieder billiger

Anfang des Jahres hatte die Deutsche Post ihre Paketpreise um im Schnitt 3 Prozent erhöht. Durch die Intervention der Bundesnetzagentur kehrt die Post nun zu ihren alten Preisen zurück.

Kurzarbeit

Bis zum 31. Dezember können Arbeitnehmer in Kurzarbeit den Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens in allen Berufen ausschöpfen. Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet bis zum Jahresende erhöht: Ab dem vierten Bezugsmonat steigt es auf 70 Prozent des letzten Nettolohns (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem achten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern).

Menthol-Zigaretten sind ab dem 20. Mai verboten

Helmut Schmidt hätte sich vermutlich zum Hamsterkäufer entwickelt, würde er noch leben: Raucher müssen ab dem 20. Mai auf Menthol-Zigaretten verzichten. In der gesamten EU wird es diese Form des Tabaks dann aus Gesundheitsschutzgründen nicht mehr geben, denn wegen des fehlenden typischen Tabakgeschmacks gelten diese Zigaretten als Einstiegsmodell in die Qualmerei.

Neuer Feiertag – aber nur in Berlin: „Tag der Befreiung“

Am 8. Mai vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. Berlin richtet deshalb einmalig einen gesetzlichen Feiertag ein. Im Rest der Republik bleibt dieses Datum vorerst ein normaler Wochentag.

Corona: Schutz am Arbeitsplatz und Homeoffice

Heimarbeit ist den Arbeitnehmern in NRW weiterhin – so weit umsetzbar – zu ermöglichen. Wo kein Homeoffice möglich ist, muss ein Mindesabstand von eineinhalb Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit eingehalten werden – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, sind alternativ etwa Trennwände zu installieren. Kontakte innerhalb der Belegschaft und zu Kunden so weit wie tätigkeitsbezogen möglich zu vermeiden. Außerdem sind die Hygienemaßnahmen und Reinigungsintervalle unter Beachtung der aktuellen Erfordernisse des Infektionsschutzes zu verstärken.

Notkredit für Studierende

Seit Freitag (8. Mai) soll Studierenden mithilfe von Notkrediten durch die Corona-Krise geholfen werden. Sie können bei der staatlichen Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat beantragen. Diese sollen bis Ende März 2021 zinslos bleiben.

Steuern

Auch im steuerlichen Bereich gibt es Änderungen. Die wurde etwa die Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen von 10 auf 5 Jahre verkürzt. Der Grundfreibetrag wurde auf 9.408 Euro erhöht und Verpflegungskosten für Berufstätige sind nun höher absetzbar.


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