Auf der Straße fahren trotz eines vorhandenen Radweges?

Foto: privat

Recht & Rat

Vor dem Autofahrer auf der Straße fährt ein Rad, obwohl ein Radweg vorhanden ist.Ist das erlaubt?

Jörg Brünen, TÜV-Nord-Station Rheine: „Es besteht die Radwegebenutzungspflicht. Abhängig von den Gegebenheiten vor Ort verpflichtet sie Radfahrer, den (...) Weg zu nutzen.“ Gibt es ein Verkehrszeichen, das auf einen Radweg hinweist, so müssen Radler dort fahren. Für andere Verkehrsteilnehmer, außer E-Scooter, ist der Abschnitt tabu. Wenn es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg handelt, muss dieser auch genutzt werden. Gleiches gilt für einen getrennten Geh- und Radweg.

Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Wenn kein blaues Verkehrsschild mit weißem Rad vorhanden ist, dürfen Sie wählen. „Aber: Auch für sie gilt das Rechtsfahrgebot. (...) Auch Zweiräder sollten auf Straßen stets rechts fahren “, betont Jörg Brünen (TÜV).


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