Selbsthilfe bei Online-Jagd auf Daten

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Recht & Rat

Daten sind das Gold des Internets, Anbieter die Goldgräber des digitalen Zeitalters. Begierig sammeln Amazon, Facebook, Google und viele weitere Unternehmen über ihre Web-Angebote die Daten von Kunden. Dienste, Hersteller und Händler können die Fülle der persönlichen An- und Eingaben im Netz analysieren und für ihre Zwecke nutzen.

„Private User sollten sich schlau machen und ihr Online-Auskunftsrecht stärker ausüben“, sagt auch Astrid Niehaus-Busch, Expertin für den digitalen Datenschutz in der Verbraucherberatungsstelle in Rheine, und liefert das Rüstzeug hierzu:

Recht auf Auskunft und Korrektur

User können von Anbietern formlos per Brief oder E-Mail verlangen, dass sie ihnen sämtliche verfügbaren Daten bekanntgeben, die über sie gespeichert sind. Online-Dienste und -Unternehmen müssen kostenlos darüber informieren, zu welchem Zweck sie diese personenbezogenen Daten speichern, woher die Daten stammen, ob sie für Profilbildung genutzt werden und was weiter mit ihnen passieren soll. Sind die Daten falsch oder werden sie illegal genutzt, können Verbraucher im nächsten Schritt die Korrektur, Sperrung oder Löschung verlangen.

Probleme in der Praxis

Online-Dienste und Anbieter erschweren privaten Usern jedoch immer wieder den Weg zu der vorgeschriebenen Datenauskunft, denn User können zwar auf die Herausgabe einer Daten-Kopie pochen. Doch die Form, Sprache und Art der Übermittlung sind bislang nicht einheitlich geregelt. So kann es sein, dass Daten-Interessenten eine schwer nachvollziehbare Auflistung von Rohdaten oder eine schwer verständliche Mitteilung in einer Fremdsprache erhalten – mal als unverschlüsselte E-Mail oder mal als Brief auf dem sichereren Postweg.

Recht auf Löschen und Sperren eigener Daten

Neben dem Auskunftsrecht steht Usern auch das Recht auf Löschung und Sperrung ihrer Daten zu. Nutzt ein Unternehmen die Daten für Werbezwecke, können User der Datennutzung formlos widersprechen und die Sperrung ihrer Daten verlangen. Das Sperren ist in einem solchen Fall sinnvoller als eine Löschung der Daten, da Werbetreibende sich die Daten auch einfach neu besorgen können.

Unter dem Motto „Machen Sie den Datencheck“ können sich private User in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Rheine, Auf dem Thie 34, kostenlos und nach vorheriger Terminvereinbarung am Beispiel von Klickstrecken am PC zeigen lassen, wie sie ihr persönliches Auskunftsrecht kos­ten- und formlos anwenden können. Weitere Infos und zahlreiche Musterbriefe zum Datenschutz und den Rechten von Usern gibt’s im Internet unter www.vebraucherzentrale.nrw/dsgvo .


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