Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren eingeführt

Meldepflicht bei Corona-Infektionen Foto: privat

Recht & Rat

Marla D. aus Darmstadt: Ich habe eine Katze. Jetzt habe ich gehört, dass es eine Meldepflicht gibt, wenn mein Tier an Corona erkrankt sein sollte. Was genau bedeutet das?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: „Aktuell herrscht in Deutschland ein Haustier-Boom. Leider können sich aber auch Tiere mit Corona anstecken. Um die Forschung rund um Covid-19 voranzutreiben und mehr über Vorkommen, Ausbreitung und Übertragung der Krankheit zu erfahren, hat die Bundesregierung eine Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren eingeführt.

Diese gilt seit dem 14. Juli. Bisher ist bekannt, dass sich Frettchen, Goldhams­ter, Katzen und selten auch Hunde mit dem Virus anstecken können. Wichtig: Es besteht keine Pflicht, sein Haustier testen zu lassen. Wenn beispielsweise die Katze aber Krankheitssymp­tome wie Niesen oder Lethargie zeigt, kann ein Test sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn sich eine Person aus dem Haushalt mit dem Virus infiziert hat. Übrigens:

Die Kosten für einen Corona-Test müssen die Halter selbst übernehmen – es sei denn, das Veterinäramt hat den Test angeordnet. Der Test funktioniert wie beim Menschen: Der Tierarzt nimmt einen Rachenabstrich, wenn nötig unter Narkose. Die weiteren Schritte finden dann in Absprache mit dem Tierarzt statt.“


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