Das Ende einer Ehe: Rechtliche und finanzielle Folgen

Foto: Verbraucher- zentrale Rheine

Recht & Rat

Mit einer Trennung verliert man nicht nur seine Partnerin oder seinen Partner, sondern auch das gemeinsame Zuhause, den gewohnten Alltag und geschmiedete Zukunftspläne. Doch auch, wenn die gemeinsame Lebensführung endet, die Verantwortung füreinander und für gemeinsame Kinder bleibt erst einmal bestehen.

 

 

Was geregelt werden muss, ob es Einkommen oder Vermögen zu verteilen gibt, unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Trennung und Scheidung“ gibt einen Überblick über Fragen, auf die Eheleute und eingetragene Lebenspartner in dieser Situation Antworten suchen. Das Buch geht auf alle rechtlichen und finanziellen Folgen ein – und zwar in der Reihenfolge, in der sie üblicherweise relevant sind.

Die ersten Kapitel behandeln drängende Fragen, wie die,

Wer bleibt in der Wohnung nach der Trennung?

Das Ende der Beziehung beendet nicht automatisch einen aktuellen Mietvertrag! Eine Mietfalle, denn der Unterzeichner des Mietvertrages übernehmen auch die Rechte und Pflichten. Hat nur einer von beiden den Mietvertrag unterschrieben, ist er alleiniger Mieter. Er kann wohnen bleiben - oder die Wohnung kündigen und ausziehen. Der andere Partner hat keinen Anspruch in der Wohnung zu bleiben.

Wie ist der Umgang mit Kindern geregelt nach der Trennung?

Wird oder wer wie viel Unterhalt bekommt nach der Trennung?

Später werden die Aufteilung des Vermögens, der Versorgungsausgleich oder erbrechtliche Konsequenzen zum Thema. Außerdem erfahren die Leserinnen und Leser, wie ein Scheidungsverfahren abläuft und was in steuerrechtlicher Hinsicht zu beachten ist.

Dabei begegnen ihnen immer wieder zwei Beispielfamilien, mit deren Hilfe die beschriebenen Konstellationen anschaulich nachvollziehbar werden. Der Ratgeber „Trennung und Scheidung. Ihre Rechte und finanziellen Ansprüche“ hat 240 Seiten und kostet 14,63 Euro

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de ,

unter 0211 / 3809555 oder in der Beratungsstelle in Rheine unter 05971 / 8697001.


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