Tipps und Tricks zur Planung Ihrer Geschäftsreise

Ausgeruht und entspannt an Ihr Ziel kommen. Foto: privat

Recht & Rat

Geschäftsreisen folgen oft einem strengen Zeitplan, daher ist eine gute Planung enorm wichtig. Zuspätkommen kann man sich oft nicht erlauben, außerdem will man ja auch ausgeruht ankommen und nicht verschwitzt und übermüdet wirken. Wir geben Ihnen ein paar gute Tipps für die Planung Ihrer nächsten Geschäftsreise.

Zeitplan erstellen und Rechte kennen

Auch wenn durch die Digitalisierung der Arbeitswelt aktuell immer mehr Meetings und Firmentreffen online stattfinden, gibt es noch immer viele Vorgesetzte, die Sie für ein Treffen oder ein mehrtägiges Meeting in andere Länder oder Städte einladen. Dann steht für Sie eine Geschäftsreise an. Bevor Sie einfach einen Flug buchen, sollten Sie einen Zeitplan erstellen.

Wann beginnt das Meeting/das Treffen?
Welche Verzögerungen könnte es geben?

Wenn Sie Ihren Zeitplan erstellt haben, können Sie einen Flug buchen. Nehmen Sie dabei lieber einen Flug früher, damit Sie eine Ausweichmöglichkeit haben, wenn Ihr Flug ausfällt. Natürlich ist das nicht bei allen Strecken möglich, aber bei Linienflügen sollte es meistens möglich sein.

Es kommt öfters vor, dass Flüge ausfallen. Wenn Sie also einen etwas früheren Flug wählen, haben Sie eine gute Chance, dass Sie einen Anschlussflug finden. Sollte Ihr Flug ausfallen, dann haben sie verschiedene Rechte, unter anderem in den meisten Fällen das Recht auf Erstattung der Kosten des Flugtickets. Auch wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie das Recht auf Schadensersatz. Informieren Sie sich vor Ihrer Geschäftsreise und generell vor jeder Pauschalreise auf einem Flugrecht-Portal wie Flightright über ihre Rechte als Passagier. Dann wissen Sie im Schadensfall direkt, über welche Rechte Sie verfügen und wie sie diese geltend machen können. Besonders bei Geschäftsreisen, bei denen man oft Laptops, teure Anzüge, Schuhe und so weiter mitnimmt, ist das enorm wichtig.

Recht auf eine Entschädigung oder Rückerstattung haben Sie als Passagier, wenn sich Ihr Gepäck verspätet, verloren geht oder beschädigt wurde. Außerdem haben Sie das Recht auf eine Rückerstattung, wenn Ihr Flug ausfällt und das Recht auf eine Entschädigung, wenn sich Ihr Flug deutlich verspätet. In Deutschland können Sie Ansprüche bei Flugverspätung/Flugannullierung bis zu drei Jahre nach dem Vorfall geltend machen. Die Frist gilt dabei bis Jahresende. Wenn Ihr Flug also im Jahr 2020 ausfiel, haben Sie bis zum 31. Dezember 2023 Zeit sich über Ihre Rechte zu informieren, um diese dann in Anspruch zu nehmen.

Ersatzklamotten mitnehmen

Wenn Sie Economy-Class fliegen, sollten Sie definitiv Ersatzklamotten mitnehmen, falls Sie vor Ihrem Geschäftstermin nicht nochmal ins Hotel können. Nach einem Flug in der Economy-Class kann man schonmal ausgelaugt und vielleicht sogar verschwitzt sein. Je nach Länge des Fluges sollten Sie sich daher meistens vorher zumindest ein frisches Hemd anziehen.

Falls Sie diesen Stress vermeiden wollen, sollten Sie den Aufpreis zahlen und Business-Class fliegen. Die Business-Class ist für Geschäftsreisende gedacht und sorgt dafür, dass Sie ausgeruht und entspannt an Ihr Ziel kommen. Außerdem können Sie in der Business-Class meistens am Laptop bereits während des Fluges produktiv sein. Während Ihnen in der Economy-Class meistens kein richtiger Tisch zur Verfügung steht (nur der ausklappbare vom Sitz des Vordermanns), haben Sie in der Business-Class

• einen eigenen Tisch, auf den Sie ihren Laptop stellen können oder auf dem Sie Ihre Dokumente und Unterlagen ausbreiten können.
• WLAN an Board, das vor allem bei Geschäftsreisen nützlich sein kann.
• ein oftmals kulinarisches Angebot.
• einen bequemen Sitzplatz, den man bei Langstreckenflügen in ein Bett umwandeln kann.


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