Bußgeldkatalog für Drohnen

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Recht & Rat

Drohne ist eigentlich ein umgangssprachlicher Begriff und steht für unbemannte Konstruktionen, die in der Lage sind, sich selbstständig in der Luft zu bewegen und via Fernsteuerung bedient werden. Die Kontrolle über die Drohne obliegt einer am Boden befindlichen Person, welche das Luftfahrzeug im Rahmen einer gewissen Reichweite steuern kann.

Im Dezember 2020 trat eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche die Benutzung von Drohnen und etwaige Sanktionen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten regelt. Folgender Artikel klärt über den Inhalt der Verordnung und mögliche Sanktionen beim unsachgemäßen Gebrauch von Drohnen auf.

Was besagt die EU-Verordnung?

Der Luftraum wird von Flugzeugen, Hubschraubern und anderen Flugobjekten beherrscht. Drohnen zählen seit einigen Jahren ebenfalls zu den Mitbenutzern der Luft. Wenn auch eine Drohne in weit geringerer Höhe unterwegs ist, als ein Flugzeug, können die unbemannten Flugobjekte doch zu einer Störung des Flugverkehrs beitragen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Drohnen in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen aufsteigen und damit Störungen beim Starten und Landen von Flugzeugen auslösen.

Um den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zu vereinheitlichen, wurde im Oktober 2020 eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese ist in der gesamten EU, wie auch in der Schweiz, in Island, in Norwegen und in Liechtenstein gültig. Deutschlandweit galt bereits eine ähnliche Verordnung. Diese wurde 2017 erlassen und besitzt seit Inkrafttreten der neuen Regelung keine Gültigkeit mehr. Die neue Verordnung besitzt bei privaten wie auch gewerblichen Drohnenflügen Gültigkeit.  

Im Rahmen des Gesetzeserlasses wurden unbemannte Luftfahrzeuge in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt:

Open: Unter diese Rubrik fallen Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm wiegen. Die maximale Flughöhe darf 120 Meter nicht übersteigen und es muss ein ständiger Sichtkontakt gewährleistet sein. Diese Drohnen dürfen Personen steuern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. Das Transportieren oder der Abwurf von gefährlichen Gütern ist untersagt.

Specific: Fällt die Drohne nicht unter die in der Rubrik „Open“ erwähnten Kriterien, wird das Luftfahrzeug in diese Gruppe eingeordnet. Für die Steuerung dieser Drohnen wird eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde gebraucht. 

• Certified: Unter diese Rubrik fallen spezielle Einsätze von Drohnen, wie beispielsweise in der Industrie oder im Transportwesen. Genehmigungen für Flughöhe, Mindestalter oder Gütertransport sind notwendig. Drohnen dieser Kategorie erhalten spezielle Lizenzen und werden zertifiziert.

Welche Ordnungswidrigkeiten können mit Drohnen begangen werden und wie hoch sind die Strafen?

Wer sich beim Gebrauch von Drohnen nicht an die Gesetzgebung hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Kommt es im Zusammenhang mit Drohnenflügen zu Straftaten, wie die beschriebene Störung des öffentlichen Luftverkehrs, sieht das Strafgesetzbuch (StGB, § 315) Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren vor. 

Bußgelder können, laut EU-Verordnung, auch verhängt werden, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Dabei kann es sich um Bedienfehler handeln oder auch eine versäumte Registrierung wird mit Sanktionen belangt. Untersagt ist weiterhin, durch den Einsatz der Drohne Menschen oder Tiere zu gefährden oder den Betrieb von Maschinen und anderen Gerätschaften zu stören. 

Die Nutzung von Drohnen wird auch vom Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Wer gegen diese Gesetze verstößt, wird ebenfalls zur Kasse gebeten. 

Hätten Sie’s gewusst: Mithilfe einer Drohne Fotos oder Videos anzufertigen ist verboten, sofern die auf den Aufnahmen sichtbaren Menschen nicht ihr Einverständnis erklärt haben.

Dass keine unerlaubten Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen, schreibt das Strafgesetzbuch in § 201 a vor. Drohnen, die im Freizeitbereich zur Anwendung kommen, gelten als Flugmodelle. Auch hier besteht eine Registrierungspflicht. Die erteilte Registriernummer ist an der Drohne anzubringen. Damit lässt sich bei möglichen Verstößen schnell herausfinden, wem das unbemannte Fluggerät zuzuordnen ist.

Wo dürfen Drohnen nicht eingesetzt werden?

Vor dem Gebrauch von Drohnen sollten mögliche Gefahrenquellen ausgeräumt werden. Die Gefährdung des Luftraumes, sowie die Beeinträchtigung von Personen, Tieren oder Maschinen sollten ausgeschlossen werden können.

Generell untersagt ist der Gebrauch von Drohnen bei folgenden Örtlichkeiten und Situationen:

Wohngebiete

Naturschutzgebiete 

Industrieanlagen

Menschenansammlungen 

Katastrophengebiete 

Justizvollzugsanstalten

militärischen Anlagen 

An Unglücksorten, wo Polizei und Rettungskräfte zum Einsatz kommen, dürfen Drohnen nicht verwendet werden. Flugplätze sind auf mindestens 1,5 Kilometer zu meiden. In Wohngebieten dürfen lediglich Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm benutzt werden. Ohne Genehmigung dürfen Drohnen nicht höher als 120 Meter aufsteigen. 

Benötige ich eine Versicherung für Drohnen?

Ganz gleich, um welche Drohne es sich handelt, eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Dabei ist es unbedeutend, ob die Drohne zum privaten oder zum gewerblichen Gebrauch bestimmt ist. 

Kommt es zu einem unerwarteten Absturz des Flugobjektes, zahlt die Versicherung, wenn dabei Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen entstanden sind. Unter Umständen sind Drohnen bereits mit der Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. 

Bevor eine Drohne in Betrieb genommen wird, sollte mit der Versicherung abgeklärt werden, ob bereits Versicherungsschutz besteht oder eine entsprechende Ergänzung notwendig wird. Wer Drohnen ohne Versicherung steuert, muss mit einer Strafe rechnen. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/drohne/


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