Berlin. Um eine sichere Postversorgung zu moderaten Preisen auch in Zukunft garantieren zu können, hat die Bundesregierung am Donnerstag (13. Juni) ein modernisiertes Postrecht durch den Bundestag gebracht.
Die Novelle soll zudem für mehr Nachhaltigkeit bei der Postzustellung sorgen und die Arbeitsbedingungen der Postmitarbeiter beziehungsweise die der Zustellerinnen und Zusteller verbessern, indem zum Beispiel neue Gewichtsobergrenzen für Pakete festgelegt wurden. Das neue Postrecht wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die letzte Änderung des Postgesetzes wurde 1997 vorgenommen. Seither hat die digitale Kommunikation in vielen Bereichen die Briefpost ersetzt, und andererseits ist das Paketaufkommen bedingt durch den Online-Handel exponentiell angestiegen, sodass dringender Reformbedarf bestand.
Die Gesetzesnovelle garantiert die postalische Grundversorgung weiterhin an sechs Tagen in der Woche. Zugleich sollen die Portokosten niedrig und unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden, was allerdings bei dem seit Jahren stark gesunkenem Briefaufkommen schwierig umzusetzen ist. Um dieses Ziel dennoch zu erreichen, werden die sogenannten Brieflaufzeiten verlängert. Aktuell müssen durchschnittlich 80 Prozent aller versandten
Briefe am folgenden Werktag zugestellt werden; am zweiten Werktag nach Aufgabe müssen 95 Prozent aller Briefe beim Empfänger sein. Nach dem neuen Postgesetz reicht es künftig aus, wenn Standardbriefe zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag zugestellt werden. Dank der verlängerten Zustellzeiten konnte mit Blick auf die erwartete Gesetzesnovelle bereits im März dieses Jahres die Briefbeförderung per Flugzeug im Inland eingestellt werden, was nun Umwelt und der Nachhaltigkeit der Briefzustellung zugutekommt.
Im Bereich der Paketzustellungen wurden zudem die Arbeitsbedingungen verbessert, indem die Gewichtsobergrenzen für Pakete um rund ein Drittel gesenkt wurden. Künftig dürfen Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm (früher 31,5 Kilogramm) nur noch gemeinsam von zwei Zustellern oder aber mit technischer Unterstützung zugestellt werden. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht nur für die Post, sondern für die gesamte Paketbranche. Die wiederum wurde mit der Gesetzesnovelle auch zu einer stärkeren Kontrolle ihrer Subunternehmensketten verpflichtet.