Tipps zur WM - Fahnen am Pkw und Heimfahrt

Der ACV erklärt, was Autofahrer während der WM wissen sollten. Foto: photoschmidt (Getty Images/iStockphoto)

Recht & Rat

Am 11. Juni startete das Turnier in Mexiko, Kanada und den USA. Auch in Deutschland steigt die gute Laune auf spannende Spiele, gemeinsame Fußballabende und ausgelassene Feiern. Fahnen am Auto oder spontane Autokorsos gehören für viele Fans fest zur Turnierzeit dazu.

Damit die WM-Euphorie nicht zu gefährlichen Situationen, Bußgeldern oder Punkten in Flensburg führt, erklärt der ACV Automobil-Club Verkehr, was Autofahrer wissen sollten.

Fahnen auf dem Auto

Sie sind schon wieder überall zu sehen: Fahnen auf der Motorhaube, Fanschals auf der Hutablage und Spiegelüberzüge in Landesfarben. Für viele Fans gehört es zu einer WM dazu, das eigene Auto passend zur Lieblingsnation zu schmücken. Grundsätzlich ist das auch erlaubt, solange die Verkehrssicherheit nicht darunter leidet. Problematisch wird es dann, wenn die Deko nicht richtig befestigt ist oder die Sicht beeinträchtigt, zum Beispiel durch große Fahnen am Seitenfenster. Auch integrierte Blinker in den Außenspiegeln dürfen durch Spiegelüberzüge (sogenannte Spiegelsocken) nicht verdeckt werden.

Spätestens nach einem Sieg bilden sich vielerorts spontane Autokorsos. Was für viele Fans zum Feiern einfach dazugehört, ist straßenverkehrsrechtlich allerdings nicht ganz unproblematisch. Denn unnötiges Hin- und Herfahren sowie vermeidbare Lärmbelästigung sind grundsätzlich untersagt.

Während großer Fußballturniere werden Autokorsos vielerorts zwar geduldet, solange die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Mitfahrer dürfen grundsätzlich nur angeschnallt und auf zugelassenen Sitzplätzen mitfahren. Verboten ist es auch, große Fahnen an langen Stangen oder andere Gegenstände während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Ampel bereits auf Rot

Klar ist auch: Wer einfach weiterfährt, obwohl die Ampel bereits auf Rot gesprungen ist, begeht einen Verstoß. Auch das Blockieren von Kreuzungen, etwa um den Korso zusammenzuhalten, kann schnell als Verkehrsbehinderung gewertet werden. Kritisch wird es spätestens dann, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden. Für viele Fans gehört auch Alkohol zu einem Spiel.

Aber: Für Autofahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Bereits ab 0,3 Promille kann es kritisch werden, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen hinzukommen. Für Fahrradfahrer beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille.

 


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